Wie immer Gemeinde anfragen. In der Regel erfolgt eine Bezugskontrolle. Dabei werden die hygienischen sowie die feuerpolizeilichen Aspekte sowie auch Absturzsicherungen überprüft.
Ob der Kanton noch mitbeteiligt ist, hängt von den Bewilligungsinstanzen ab (Heimatschutz ...).
Bauführer zückt Handy, ruft auf Gemeinde an, Hallo ....... das Haus ist dann fertig gell, kommst du noch vorbei? Ah, nicht, ok ich sage der Bauherrschaft das alles o.k. ist. /emoticons/default_eek.png/emoticons/default_biggrin.png
Bauführer zückt Handy, ruft auf Gemeinde an, Hallo ....... das Haus ist dann fertig gell, kommst du noch vorbei? Ah, nicht, ok ich sage der Bauherrschaft das alles o.k. ist. /emoticons/default_eek.png/emoticons/default_biggrin.png
Cool was?
Gruss Frischi
Auf das würde ich mich nicht verlassen..... Der Bauherr ist verpflichtet, der Gemeinde mitzuteilen, wenn der Bau abgeschlossen ist - ich würde das schriftlich machen. Ob dann jemand von der Gemeinde eine formelle Abnahme macht oder nicht, ist nicht dein Problem.
Wichtig: Je nach Kanton unbedingt den Bezug des Objektes melden. Grund: Im Kt. FR z.B. ist mit der Baubewilligung das Haus obligatorisch gegen Feuer versichert - diese fällt aber mit dem Bezug dahin! Die Versicherung läuft nur, sobald der Bezug SCHRIFTLICH gemeldet ist (ab Datum Poststempel).
Ich kenne da einen unglücklich verlaufenen Fall, als 1 Tag nach dem Bezug das Haus gebrannt hat, aber die Kant. Gebäudeversicherung nicht informiert wurde. Es wurden seitens Versicherung KEINE Leistungen erbracht.....