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Bauabnahme vorgeschrieben?

3Antworten4’749Aufrufevon frischi · 19. Oktober 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. frischi37 Beiträge19. Oktober 2009 · bearbeitet
    Hi,

    Wir sind nun fertig (bis auf ein paar Kleinigkeiten) mit unserem Hausbau..../emoticons/default_biggrin.png😀

    Wie ist das mit der Bauabnahme? (Gemeinde Bauamt/Kanton)

    Wie läuft das?

    Gruss Frischi

  2. Feminato207 Beiträge20. Oktober 2009
    Hallo

    Wie immer Gemeinde anfragen. In der Regel erfolgt eine Bezugskontrolle. Dabei werden die hygienischen sowie die feuerpolizeilichen Aspekte sowie auch Absturzsicherungen überprüft.

    Ob der Kanton noch mitbeteiligt ist, hängt von den Bewilligungsinstanzen ab (Heimatschutz ...).

    Gruss

    Feminato

  3. frischi37 Beiträge21. Oktober 2009
    Hmmm, unser Haus ist nun abgenommen.

    Abgelaufen ist es folgendermassen;

    Bauführer zückt Handy, ruft auf Gemeinde an, Hallo ....... das Haus ist dann fertig gell, kommst du noch vorbei? Ah, nicht, ok ich sage der Bauherrschaft das alles o.k. ist. /emoticons/default_eek.png/emoticons/default_biggrin.png

    Cool was?

    Gruss Frischi

  4. winner601’773 Beiträge22. Oktober 2009
    Hmmm, unser Haus ist nun abgenommen.

    Abgelaufen ist es folgendermassen;

    Bauführer zückt Handy, ruft auf Gemeinde an, Hallo ....... das Haus ist dann fertig gell, kommst du noch vorbei? Ah, nicht, ok ich sage der Bauherrschaft das alles o.k. ist. /emoticons/default_eek.png/emoticons/default_biggrin.png

    Cool was?

    Gruss Frischi
    Auf das würde ich mich nicht verlassen..... Der Bauherr ist verpflichtet, der Gemeinde mitzuteilen, wenn der Bau abgeschlossen ist - ich würde das schriftlich machen. Ob dann jemand von der Gemeinde eine formelle Abnahme macht oder nicht, ist nicht dein Problem.

    Wichtig: Je nach Kanton unbedingt den Bezug des Objektes melden. Grund: Im Kt. FR z.B. ist mit der Baubewilligung das Haus obligatorisch gegen Feuer versichert - diese fällt aber mit dem Bezug dahin! Die Versicherung läuft nur, sobald der Bezug SCHRIFTLICH gemeldet ist (ab Datum Poststempel).

    Ich kenne da einen unglücklich verlaufenen Fall, als 1 Tag nach dem Bezug das Haus gebrannt hat, aber die Kant. Gebäudeversicherung nicht informiert wurde. Es wurden seitens Versicherung KEINE Leistungen erbracht.....