Wir bauen mit einem Architekten, bezahlen die Unternehmer also direkt selber. Gem. Werkverträgen erhalten wir z.B. bei Bezahlung innert 30 Tagen 2% Skonto. Ich dachte immer, Skonto gibt es nur wenn man schneller bezahlt (10 Tage z.B. bei einem Fernseher).
Meine Fragen:
- ist es üblich, dass bei z.B. Baumeister oder Aushub Skonto auch noch bei Bezahlung nach 30 Tagen abziehbar ist?
- ist es richtig, dass bei Akontozahlungen noch kein Skonto abgezogen wird und dies erst mit der letzten Rechnung verrechnet wird?
was im werkvertrag abgemacht wird gilt. es gibt keine gesetzlichen zahlungsfristen. wenn also 30 tage 2% im vertrag ist dies so.
ich wuerde skonto bei jeder akonto abziehen. gibt aber ein wenig eine rechnerei. man kann es auch am schluss machen. ich hatte angst dass wir es vergessen, deshalb haben wir es bei jeder akonto gemacht..