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Skonto Vorteile und GU

11Antworten3’814Aufrufevon Hesme001 · 19. Juni 2013letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. Hesme001189 Beiträge19. Juni 2013
    Hallo zusammen,

    Werden Skonto-Vorteile bei schneller Rechnungszahlung üblicherweise vom GU weitergegeben?

    Gruss,

    Sven

  2. Pfälzer9’908 Beiträge19. Juni 2013
    Nö... wenn, streicht den natürlich der GU selber ein. Nur wenn Du im Vertrag mit dem GU, für Deine Raten, dies vereinbart hättest, könntest Du dies auch in Abzug bringen.

    Der Vertrag besteht ja zwischen Handwerker und GU, mit allen darin notierten Zahlungsbedingungen....das ist "deren" Vereinbarung.

  3. Hesme001189 Beiträge19. Juni 2013
    Hm. Aber ich unterzeichne die Auftragsbestätigungung und es ist mein Geld mit dem bezahlt wird. Aber gut, wenn die rechtliche Situation so ist, muss man das wohl akzeptieren.

    Dank und Gruss.

  4. Pfälzer9’908 Beiträge20. Juni 2013 · bearbeitet
    und es ist mein Geld mit dem bezahlt wird.

    Dank und Gruss.
    Nuun....wenn Du die Rate bezahlt hast, dann setzt das voraus, dass der GU die passende Leistung vorher erbracht hat.. dann ist es auch schon "sein Geld".. und er bezahlt die Rechnung mit seinem zuvor verdienten Geld...und streicht die Rabatte und Skonto ein... ist leider mal so. Hättest Du eine Architekturleistung beauftragt, kann kannst Du auch bei guter Verhandlung die passenden "Skonto-Rabatt-Summen" auf Deinem Konto gutschreiben.

    Bei den üblichen Sätzen..wären das locker Summen von 30.000 CHF aufwärts... 

  5. Hesme001189 Beiträge22. Juni 2013
    Nunja. Ist ein Bisschen das Problem von Theorie und Praxis. Realistische Teilzahlungen liessen sich einfach nicht  in den Werkvertrag hineinverhandeln. Wahrscheinlich hat der GU längst seine Endkosten rein. Es fehlt nur noch die Schlussrate.

    Aber da wäre gerade noch eine Frage:

    Wie ist das bei Akontozalungen auf gewüschte Mehrkosten. Muss dem nicht auch ein gewisser Leistungsnachweis entgegenstehen? Oder anders kann der GU 80% Mehrkostenzahlung verlangen obwohl er erst 20% tatsächlich verbaut hat?

    Gruss,

    Sven

  6. isitom2’343 Beiträge22. Juni 2013
    Verlangen kann jeder was er will...die Frage ist dabei ob dies auch gerechtfertigt ist.

    Und wenn nur 20% der Mehrkosten geleistet wurden, dann würde ich auch nur 20% bezahlen.

    Kommt aber drauf an was im Vertrag drin steht. Und natürlich auch darauf was denn passiert wenn du die geforderten 80% nicht bezahlst...manche GUs spielen dann auf Zeit...und wie du geschrieben hast, hast du die Wohnung schon gekündigt...

    Hausbau 2009 beendet.

  7. Hesme001189 Beiträge23. Juni 2013
    Mit anderen Worten: Ich sollte erstmal ein paar Zahlungsbestätigungen vom GU an seine Handwerker einfordern, damit ich sehen kann wie viel Geld tatsächlich schon geflossen ist.

    Im konkreten Fall ist schon mal eine Akontozahlung von 40% geleistet worden. Maximal 80% kann der GU nach Werkvertrag verlangen und tut dies jetzt auch. Wobei derzeit recht unklar ist wie hoch die Mehrkosten tatsächlich sind. Auf eine brauchbare Mehr-/Minderkostenaufstellung von Seiten des GU warte ich seit Monaten.

    Gruss,

    Sven

  8. postit598 Beiträge23. Juni 2013
    Und dann heisst es immer, bauen mit GU sei ja sooo toll, man müsse sich um nichts kümmern... Ich werde es nie verstehen, wieso man mit GU bauen sollte. Aber das ist ein anderes Thema.

    Mit der haus-forum Mobile App gesendet

    1× hilfreich
  9. Hesme001189 Beiträge24. Juni 2013 · bearbeitet
    Weil der GU das Bauland hat. /emoticons/default_sad.png

    Wenn es einen echten Markt gäbe und man sich den GU ausssuchen könnte, dann könnte es vielleicht auch funktionieren.

  10. Pfälzer9’908 Beiträge24. Juni 2013
    Aber da wäre gerade noch eine Frage:

    Wie ist das bei Akontozalungen auf gewüschte Mehrkosten. Muss dem nicht auch ein gewisser Leistungsnachweis entgegenstehen? Oder anders kann der GU 80% Mehrkostenzahlung verlangen obwohl er erst 20% tatsächlich verbaut hat?
    Hallo Sven

    Das hängt vom Inhalt des (Deines) Vertrages ab. Es gibt GUs in der Schweiz, die haben eine 100% Zahlung vereinbart, bevor diese Leistung bestellt wird... oder sobald sie begonnen wird. Andere verrechnen dies erst mit/bei der Schlusszahlung...einige kommen damit erst ein halbes Jahr nach Einzug... 

  11. Hesme001189 Beiträge24. Juni 2013
    Im Werkvertrag heisst es:

    Mehrkosten für vereinbarte Zusatzleistungen müssen per Antrittstag (Bezug) in der
    offerierten Höhe als Akontobetrag bezahlt sein; der Unternehmer kann Teil-Akon-
    tozahlungen – höchstens bis zu 80 % des vorläufigen Abrechnungsbetrags – nach
    Baufortschritt einfordern. Die definitive Abrechnung erfolgt mit der Bauabrechnung
    .

    Ich verstehe dass so:

    Wenn ich Mehrleistungen von insgesamt 100 000 SFr vereinbart habe und bisher 50 000 SFr. verbaut wurden, dann können 40 000 SFr als Akontozahlung eingefordert werden.

    Ist das richtig?

  12. Pfälzer9’908 Beiträge24. Juni 2013
    Ja... danach wäre es so.. dass aktuell die 80 % eingefordert werden könnten....aber mit Bezug eben schon die 100% fällig sind.... dazu kann er, evtl. Korrekturen spätestens mit der Bauendabrechnung nochmals einfordern...oder korrigieren.. oder nachfordern, falls die Mehrleistungen keine Pauschalen waren... oder was auch immer bei Dir die Mehrleistungen wären.