dass wenn man bauen lässt keine "Rechnung/Quitung" über den insgesamt bezahlten Betrag erhält?
Einen angenehmen Tag wünsche ich dem ganzen Forum
Ich habe das ganze jetzt mal umgekehrt und einen Teil meiner Frage als Thementittel verwendet.
Also, noch einmal, wenn ich einen Gegenstand/Dienstleistung erwerbe, zahle ich Geld und bekomme im Normalfall einen Gegenstand/Dienstleistung der ungefähr dem bezahlten Geld entspricht. Darüberhinaus bin ich es gewohnt, dass ich für das ausgelegte Geld auch noch eine Quittung erhalte.
Nun auf dem Bau scheinen offenbar andere Gepflogenheiten zu herrschen (ohne es eben zu wissen) NRach einem Jahr habe ich immer noch keine Quittung über den geleisteten Betrag erhalten. Ich muss gestehen, dass mir bei diesem Umstand unwohl ist.
Da war mal jemand, der mit einem ganzen Ordner voll Zeugs bei uns erschienen ist, den habe ich nach 10 Minuten wieder weggeschickt, weil schon die ersten Zahlen unmöglich stimmen konnten.... Seitdem ist nichts mehr passiert.
Die andere Frage ist: Nach wieviele Jahren wäre eine allfällige Forderung des Bauunternehmers verjährt?
Normal ist das wohl am Bau eher nicht... dass die Aufstellung/Rechnung/Quittungen ggf. fehlerhaft sind, kommt natürlich vor.
Solange die Zahlungen (ich habe es nun so verstanden, dass gezahlt wurde, aber die Rechnung/Quittung dazu - mit den korrekten Angaben- fehlt) per Bankanweisung erfolgten, kann ja zu jeder Zeit auch die Zahlung nachgewiesen werden, da sollte dann auch nichts mehr passieren können. Bei Barzahlungen ist das natürlich etwas anderst, sofern es keine Zeugen für die Übergabe gäbe.
Auf alle Fälle ist es auf dem Bau in gewissen Kreisen normal, dass man genau wegen dem von Dir beschriebenen Problem nicht nur die Quittung nicht kriegt, sondern generell die Dokumentation des Bauwerks (auch PAW genannt: Pläne ausgeführtes Werk). Und darum bezahlt man einen Restbetrag erst mit der korrekten Schlussrechnung.
Eine Quittung/Rechnung solltest du auf jeden Fall erhalten.
Hatte auch das Problem, dass die Schlussrechnung des Baumeisters nicht stimmte.
Nachdem Versuche dies über den Architekten zu klären gescheitert sind bzw. die Rechnung noch immer nicht stimmte habe ich mich mit dem Bauunternehmer zusammengesetzt und bin die Schlussrechnung Punkt für Punkt durchgegangen.
Am Schluss hatee ich dann eine korrekte Schlussrechnung.
Schlussrechnungen habe ich jeweils erst bezahlt wenn alle Leistungen geliefert wurden und ich im Besitz des Garantiescheins war.
Ach ja, "Garantiescheine" was ist das???? Natürlich haben wir auch da keine erhalten.
Hallo Tom
"Die" hat sicher Dein GU im Ordner... falls dieser bis zur 2-jährigen nicht mehr wäre, wäre es natürlich gut gewesen, wenn Du zumindest eine Kopie davon hättest, da Du dann wüsstest, welcher Handwerker von wo diese Gewährleistungsbürgschaft erhalten hätte...um ggf. Ansprüche daraus geltend machen zu können... hoffen wir mal, dass es den GU so lange noch gibt /emoticons/default_smile.png
Da Du ja die einmalig schöne Erfahrung "Bauen mit GU" hinter Dir hast, solltest Du von diesem einen Garantieschein kriegen. Oft treten sie einach Ihre Garantiescheine an Dich als Käufer ab, welche sie von Ihren Subuntermehmern erhalten haben. Dann ist es an Dir, Dich um jeden Mangel selbst zu kümmern. Ja, so sinds die GU's! Es gibt aber natürlich auch löbliche Ausnahmen, welche Ihre Arbeit wirklich gut und zuverlässig machen. Aber Deiner war scheinbar kein solcher!
Aber auf die Garantiescheine und auch eine Schlussdokumentation über Dein Haus solltest Du bestehen. Schliesslich hat der GU dafür ja auch Honorar gekriegt!
Es ist einfach so, dass sich langsam Resignation ausbreitet.
Der GU setzt auf Verzögerungstaktik; der allgemeine Teil mit der Umgebung ist nach einem Jahr immer noch nicht abgenommen.
Dies obschon drei "Zwischenabnahmen" stattgefunden haben und diverse Mängel vom GU anerkannt wurden.... Erledigt sind bis heute sehr wenige, vor allem die nicht die der Substanz schaden könnten....