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Rechtliche Frage zu einer Schlussabrechnung eines Fertighauses

1Antwort2’067Aufrufevon Peperoni · 4. August 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. Peperoni3 Beiträge4. August 2011
    Guten Morgen

    wir haben mit einem Fertighausbauer unser Haus gebaut. Vor 7 Montaten sind wir eingezogen und haben danach im März die Schlussrechnung bekommen. Diese wurde selbstverständlich auch bezahlt. Soweit so gut. Nun bekommen wir gestern wieder eine Schlussrechnung. Diese hat das selbe Datum wie die Erste (also März) und die selbe Rechnungsnummer. Nur wurde eine Position korrigiert, dies weil offenbar eine falsche Zahl in die erste Schlussrechnung gesetzt wurde. Nun sollen wir über 8000 Euro !!!! nachzahlen. Diese zweite Schlussrechnung wurde uns einfach so ohne einen Beilagenbrief mit einer Erklärung oder Entschuldigung gesandt!

    Nun meine Frage: ist dies rechtlich überhaupt zulässig einfach nochmals eine korrigierte Schlussrechnung nach 5 Monaten zu senden? Müssen wir diese zahlen? Können wir diese anfechten?

    Uns hat natürich fast der Schlag getroffen und ich bin froh um jede Antwort, herzlichen Dank

  2. Oliver Altorfer122 Beiträge13. August 2011
    Hallo

    Ruft doch en Häuslebauer an und verlangt einen Termin zur Besprechung des "Problems". Sofern Ihr diese Leistung bezogen habt und es sich effektiv um einen Fehler handelt, werdet Ihr wohl kaum daran vorbeikommen. Ein Schreiben dazu wäre sicherlich nett gewesen, aber grundsätzlich werde Ihr die Kosten wohl nicht auf den Dienstleister abwälzen können, sodern er Euch dies klar belegen kann.

    Gruess

    Oliver