wir haben ein grosses problem. unser unternehmer welcher den aushub und unsere strasse gemacht hat, hat am januar seine endabrechnung gestellt, welche etwa 6000.- über budget war. von anfang an war abgemacht seperate rechnungen für strasse und aushub zu machen, wie auch die offerten waren. Die endabrechnung war aber über den totalbetrag. seither haben wir ein paar aufforderungen von ihm bekommen den restbetrag zu bezahlen und viele mails von uns endlich die seperaten abrechnungen zu erstellen. (der grossteil ist akonto bezahlt nur ein kleinerer ist ausstehend) nun hat mein mann ein treffen mit dem unternehmer gehabt um alles anzuschauen und anstatt der sep. abrechnungen hat er eine neue abrechnung gekriegt wo wir rund 3'000.- mehr (gesamthaft 9'000) bezahlen sollen, da beträge vergessen worden seien! Da er dermassen unter druck gestellt wurde, hat er eine vereinbarung unterschrieben über den mehrbetrag. dies werden wir gleich widerrufen.
wie sieht das rechtlich aus? kann uns jemand helfen? wir haben die endabrechnung doch schon im januar erhalten?
Wie ist Euer Budget zustande gekommen? Aufgrund einer Offerte vom Unternehmer oder eine Kostenberechnung von Euch bzw. Euerem Architekten? Hattet ihr überhaupt einen Architekten oder Bauleiter, dann wäre das Euer erster Ansprechpartner.
1) Wenn der Unternehmer die Arbeiten offeriert hat und kein durch Euer verschulden entstandener Mehraufwand ersichtlich ist, würde ich den Betrag anfechten.
2) Falls das Budget durch eine Kostenberechnung durch Euch oder einen Architekten entstand, und der Aufwand des Unternehmers gerechtfertigt ist, muss die Rechnung aus meiner Sicht bezahlt werden.
Kann Euch noch den Art. 156 der SIA 118 empfehlen:
5.4 Schlussabrechnung
5.44 Verzicht auf weitere Ansprüche
Art. 156
"Bringt der Unternehmer in der Zusammenstellunggemäss gemäss Art. 153 Abs. 3 keinen schriftlichen Vorbehalt an, so erklärt er mit deren Einreichung, dass er keine weiteren Rechnungen stellen wird und auf jeden weiteren Vergügungsanspruch für Leistungen verzichtet, die er bis dahin nicht in REchnung gestellt hat. Vorbehalten bleiben Zinsansprüche nach Art. 190.
Da er dermassen unter druck gestellt wurde, hat er eine vereinbarung unterschrieben über den mehrbetrag. dies werden wir gleich widerrufen.
Hallo Jeremy
Das ist ja ein nettes Unternehmen... das seine Kunden im Büro so einschüchtert.
Wenn die bisherigen Rückantworten nicht kamen, so muss (hättet ihr schon viel früher machen müssen) dies per Einschreiben/Rückschein nochmals angefordert werden. Je nach Art des erteilten Auftrages (vermutlich auf/nach Ausmass) gehört selbstverständlich auch die Massenberechnung, in prüfbarer Version, zur Rechnung dazu. Also beharrlich diese Unterlagen einfordern.