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Endrechnung nach 3,5 Jahren?

4Antworten1’508Aufrufevon Reda · 30. April 2013letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. Reda51 Beiträge30. April 2013
    Hallo zusammen

    Wir wohnen nun seit 3 Jahren in unserem Fertighaus. Nun flattert heute überraschenderweise die Endrechnung des Kellerbauers in unseren Briefkasten - nach 3,5 Jahren.

    Im Begleitbrief steht, dass sie sich erst jetzt melden wegen "innerbetrieblichen Umständen".

    Im unterschriebenen Vertrag steht, dass die letzten 5% des Kaufpreises nach Übergabe des Kellers an den Besteller zu zahlen sind.

    Eine Übergabe in diesem Sinne hat gar nie stattgefunden...

    Müssen wir jetzt ohne wenn und aber bezahlen oder können wir da was machen?

    Gruss Reda

  2. isitom2’343 Beiträge30. April 2013
    So weit ich weiss kann eine Rechnung bis zu 5 Jahre alt sein. Deine ist ja "nur" 3.5 Jahre alt.
    Zudem nehme ich an, dass du im Besitz des Kellers bist 🙂

    Was für eine Übergabe möchtest du denn gern?

    Gruss,
    Thomas


    Hausbau 2009 beendet.

  3. Reda51 Beiträge30. April 2013 · bearbeitet
    Hallo Thomas

    ;o) Natürlich schwebt unser Haus nicht auf dem Grundstück. Ich frage mich einfach, warum sie erst jetzt damit kommen? Die ersten 2 Rechnungen kamen fix nachdem die Arbeiter gegangen waren...

  4. chrimel238 Beiträge1. Mai 2013
    Hallo Reda

    Das ist natürlich unschön, aber die Verjährungsfrist ist 5 Jahre. Ich gehe jedoch davon aus, dass Du dir bewusst warst, dass noch eine offene Forderung besteht?!

    Bei uns gibt es auch so eine Firma, welche uns die Schlussrechnung nach fast 2 Jahren immer noch nicht gestellt hat. Wir warten jetzt noch 3 Jahre, danach fahren wir mit dem Geld in die Ferien  /emoticons/default_cool.png

  5. Reda51 Beiträge2. Mai 2013
    Besten Dank für die Rückmeldungen.

    Nein, uns war irgendwie nicht bewusst,dass da eine Baufirma noch eine Rechnung offen hat. Bei einem Fertighaus geht alles ruckzuck und es flattern täglich neue Rechnungen nachhause. Irgenwann hat man den Überblick leicht verloren... Aber nun ist es so...

    Gemäss meiner Schwägerin (Anwältin) ist die Verjährungsfrist 5Jahre resp. 10 Jahre.

    Nochmals Danke