SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Recht auf Ersatzvornahme bei Ablehnung Expertise?

0Antworten978Aufrufevon Hesme001 · 19. Februar 2014letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. Hesme001189 Beiträge19. Februar 2014 · bearbeitet
    Hallo zusammen,

    Bei der Parkettverlegung auf unserer Treppe konnten wir uns leider immer noch nicht auf eine Lösung einigen.

    Siehe:

    Ich möchte nun durch eine Expertise mit dem ISP klären lassen, ob und wie sich der Mangel beheben lässt.

    Falls der GU/Verelegebetrieb die Beauftragung einer Expertise ablehnt, darf ich dann einen anderen Verlegebetrieb mit der Mangelbehebung (Ersatzvornahme) beauftragen?

    Wir haben einen GU Vertrag nach SIA118. Einen Nachbesserungsversuch gab es bereits.

    Gruss,

    Sven