Bei der Parkettverlegung auf unserer Treppe konnten wir uns leider immer noch nicht auf eine Lösung einigen.
Siehe:
Ich möchte nun durch eine Expertise mit dem ISP klären lassen, ob und wie sich der Mangel beheben lässt.
Falls der GU/Verelegebetrieb die Beauftragung einer Expertise ablehnt, darf ich dann einen anderen Verlegebetrieb mit der Mangelbehebung (Ersatzvornahme) beauftragen?
Wir haben einen GU Vertrag nach SIA118. Einen Nachbesserungsversuch gab es bereits.