Mein Problem: Nur 1 Unternehmer willigt meiner vorgeschlagenen Fa. zur Erstellung einer Expertise ein. Was macht man da? Weil es müssen ja alle einwilligen.
Ich entnehme Deiner Frage, dass Du für einen Baumangel mit Uneinigkeit jetzt eine Expertise möchtest. Ideal ist, wenn sich die beteiligten Parteien auf eine Expertenstelle oder den Experten einigen. Geregelt wird dann, wer bezahlt die Expertise, in der Regel der "Verlierer". Diese einfache Einigkeit ist immer die kostengünstigste Lösung. Eine Partei kann zudem beim zuständigen Gericht dazu Klage einreichen, dann bestimmt das Gericht den Experten. Die klagende Partei muss dann den Kostenvorschuss für den Experten (und Gerichtskosten) leisten. Das ist dann schon die teuere Variante. Ich habe im Moment einen Fall auf meinem Arbeitstisch, wo die Gegenseite so schon Kosten für sich von ca. Fr. 18'000 generiert hatte, und überhaupt noch nichts geschehen ist... Mein Tipp: Versucht eine mediative Regelung zu finden, das geht dann auch ohne Gericht. Für eine weitere Fragebeantwortung dazu, kannst Du mir im geschützten Bereich ein Mail senden.
Bin ich jetzt im geschützten Modus? Schwimme noch sehr, wo ich was eingeben kann. Fotos konnte ich vorher auch nicht aufladen.
Was nützt eine vorsorgliche Beweisabnahme, wenn es noch keine Klage vor Gericht ist? Was hat es auf sich mit dem Schiedsgericht (hab dazu etwas im HEV gefunden)?
Anbei was ich schon weiss:
Sehr geehrte Frau Schmitter
Danke für die Nachricht. Ohne die Einverständnisse der anderen Parteien können wir eine Expertise nicht durchführen. Wir brauchen dazu die Informationen der Fensterbauer, Abdichter etc. und diese müssen bei einem Augenschein auch eingeladen werden und anwesend sein.
Falls Sie diese Einverständniserklärungen nicht erhalten, bleibt Ihnen nur eine sog. "Vorsorgliche Beweisabnahme" die Sie bei Ihrem zuständigen Kreis- bzw. Bezirksgericht beantragen müssen. Danach ist das Gericht Auftraggeber für die Expertise und die Parteien können sich nicht weigern mitzumachen. Eine solche "Vorsorgliche Beweisabnahme" ist KEINE Klage vor Gericht und unterbricht die Verjährungsfristen NICHT.
Ich bitte dies zu berücksichtigen und hoffe auf ein Einsehen aller Parteien.