Hallo zusammen, wir sind einen Vertrag mit einem GU eingegangen und haben einen Auftrag zur Planung und Baubewilligung pauschal 14'000.- unterzeichnet. Ziel war der Umbau eines EFH aus den 60igern. Nach ca 6 Wochen sind wir zur Einsicht gekommen, dass der GU alles zu tief ansetzt, das Haus (welches wir noch nicht gekauft haben) verdeckte Mängel aufweist. Wir haben den GU gekündigt. Nun folgte eine Endabrechnung über den Betrag von 10'000 CHF, massive Aufwände, obwohl er weder Pläne. KV erstellte und auch keine Baubewilligung einreichen musste.
Gibt es Experten die die einzelnen Arbeiten und dafür verrechneten Aufwände beurteilen könnten, damit ich damit vor Gericht eine Chance habe?
PS: Das Haus gehört einem Geschäftspartner des GU, die beiden tauchen wieder auf dem Markt auf, das Haus steht in Lausen. Details zu diesem faulen Ei gerne auf Anfrage.
Ich würde diese Rechnung nicht bezahlen.
Ich würde eine Aussprache verlangen und meinerseits einen Sachverständigen z.B. @tosci zur Besprechung mitnehmen.
Berechtigte Frage, der GU meint seine horrenden Aufwände seien gerechtfertigt. Daher brauche ich Expertise, dann schauen wir weiternnnGesendet von iPhone mit der HausGartenLeben.ch Mobile App
Der GU resp. die Rechnung sollte dir ja detailliert Auskunft geben können wie sich die 10'000 zusammen setzen.
Hat er gemacht, aber die Aufwände sind unverhältnismässig hoch. Er redet zB von 50 Skizzen A3 obwohl es gerade mal 8 waren. Keine Pläne, keine Detail-KV, keine Bewilligungen. Das Ganze wurde als Package für 14000 verkauft und jetzt sollen die paar Skizzen schon 10k kosten?
Dann bietest Du ihm am besten an, das Du nun doch das ursprünglich vereinbarte, komplette Gesamtpaket haben möchtest. Für CHF 14'000.
Dann merkst Du schnell, ob er das Angebot lächelnd annehmen kann, weil er ja bereits 3/4 seiner Arbeit erledigt hat oder ob er bleich wird, weil er noch einen (nicht verrechenbaren) Aufwand vor seinem inneren Auge hat... könnte seine Verhandlungsbereitschaft evtl. erhöhen! ;-)
Die Idee ist nicht schlecht, aber in der Zwischenzeit habe ich ja gekündigt und er könnte dann den Auftrag aus irgendwelchen Gründen ablehnen. Dazu kommt, dass wir das Haus (des Kollegen des GUs) nun doch nicht kaufen (das weiss er aber noch nicht) also hätte ich auch nichts von den Plänen und Bewilligungen.
In der Zwischenzeit haben wir uns vor dem Friedensrichter geeinigt. Der "Spass" hat mich nun ein wenig Geld gekostet, dafür hat es mich vor mehr Schaden bewahrt wenn ich das Objekt in Lausen gekauft hätte. Dieses ist jetzt nach längerer Pause wieder ausgeschrieben, "hochwertig renoviert", selbstverständlich mit unseren Ideen. Sollte jemand Interesse an diesem Objekt in Lausen haben kann er/sie mich gerne vorher kontaktieren.