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Kauf ab Plan von GU: Bauherrenberatung

7Antworten1’900Aufrufevon HobbyS · 24. Februar 2021letzter Beitrag vor 6 Jahren
  1. HobbyS7 Beiträge24. Februar 2021
    Guten Tag

    Wir werden ein Doppeleinfamilienhaus im Raum Schwyz kaufen (Kauf ab Plan mit GU). Den Reservationsvertrag haben wir bereits unterzeichnet, den Entwurf des Kaufvertrags haben wir erhalten.

    Wir sind nun auf der Suche eines Bauexperten, welcher uns bei den Vertragsverhandlungen und dann bei der Bauabnahme unterstützen kann. Der Kaufvertrag ist bis jetzt wenig detailliert und riecht für mich etwas nach «Knebelvertrag»:

    ·         Die Anzahlungen sind sehr hoch (Reservation und Teilzahlungen)

    ·         Der Baubeschrieb ist sehr allgemein und lässt viel Spielraum offen, z.B. keine Budgetbeträge

    ·         15% GU-Zuschlag pauschal auf Mehrkosten

    ·         Keine Bestimmungen betreffend Rabatte (z.B. von Sanitär, Wäscheturm, Küche)

    Wir möchten nun keine Fehler machen und deshalb vor der Vertragsunterzeichnung alles Wichtige geregelt haben, solange wir noch in einer guten Verhandlungsposition sind.

    Kennte jemand einen Kontakt, welcher viel Erfahrung bei solchen Kaufverträgen mit GU hat (Kauf ab Pan)? Der Kontakt muss nicht zwingend in Schwyz sein, etwas Unabhängigkeit schadet nicht. Jedoch wäre ein Kontakt in der Zentralschweiz sinnvoll.

    Danke für euere Tipps im Voraus.

    Gruss

  2. Zuger73430 Beiträge25. Februar 2021
    Ich kann deine Punkte gut nachvollziehen, da wir auch mit einem GU gebaut hatten. Aus meiner eher schlechten Erfahrungen, man sitzt mit dem GU-Vertrag einfach am kürzeren Hebel, werde ich unser neues Projekt direkt mit dem Architekten machen. Dies ist aus meiner Sicht einfach die bessere Konstellation.

    Zu deinen Punkten:

    • Budgetbeträge gehören in den Baubeschrieb, da man ansonsten überhaupt keinen Anhaltspunkt bei der Auswahl hat. Was dann alles in der Endabrechung aufgelistet wird, ist wieder eine andere Sache...
    • Der 15%-Zuschlag ist leider "normal"
    • Rabatte sind abhängig von den Lieferanten. Wenn sie schon betimmt sind, dann sind diese erst bei der Offerte komplett ersichtlich. Ansonsten müsstest du mehrere Offerten einholen, was sehr aufwendig sein kann (z.B. Sanitär oder Küche).
    Schlussendlich kommt es auch auf deine Ansprüche an. Einen anständigen Standard sollte man sich mit dem Budget leisten können. Luxus wird schnell wesentlich teurer.

    Schau mal in das online-Buch "Günstiger bauen" rein. Dort findest du sehr viele Informationen und Tipps.

  3. Urs Tischhauser1’559 Beiträge25. Februar 2021
    Hallo HobbyS

    Ein detaillierter Baubeschrieb in einem GU-Vertrag sollte definitiv exakte Auskunft darüber geben, was Du für Dein Geld bekommst. Da ist es selbstverständlich, dass Du auch Budgetzahlen bekommen solltest, für Bauteile welche Du selber bestimmen kannst. Ein allgemein abgefasster Baubeschrieb kann ein GU schamlos zu seinen Gunsten ausnutzen. Muss nicht, aber kann. Und wie sagten die alten Eidgenossen? "Wehret den Anfängen". Also solltest Du einen  präzisen Beschrieb und klare Budgets verlangen. Denn wenn Du den vertrag unterschrieben hast, hast Du nicht mehr viele Möglichkeiten für Forderungen.

    Gruss

    Urs Tischhauser

  4. paulch186 Beiträge25. Februar 2021 · bearbeitet
    Hallo zusammen, ich bin kein Freund vom Haus auf Plan und GU, jedoch gibt es nur dort ein interessantes Grundstück. Ich habe demnächst ein Verkaufsgespräch mit einem GU, der freundlicherweise Referenzen auf der Webseite aufführt, natürlich werde ich versuchen dort ein Referenzgespräch zu buchen. Jedoch besteht die Firma aus 10-20 MA, existiert seit über 10 Jahren am Markt. Wie kann ich mich gegen ein Fiasko absichern (moneyhouse/Firmenregister Auszug einholen)? Hat jemand eine Empfehlung für den Rechtsschutz, ich habe gesehen es gibt Orion und Protekta die Baurecht abdecken aber auch ein Artikel von K-Tipp, dass solche Versicherungen nichts taugen. Darf man bei einem EFH ohne Keller am leichten Hang für 700K CHF mit einer Fertigstellung in 12 Monaten grob rechnen?Ebenfalls würden mich die in der Branche üblichen Anzahlungen interessieren. Danke und liebe Grüsse.

  5. HobbyS7 Beiträge26. Februar 2021
    Besten Dank für euere Antworten. Auf einen präzisen Baubeschrieb werden wir bestehen. Ebenso auf Budgetzahlen bei Positionen mit Mitspracherecht. 

  6. pitw1’273 Beiträge27. Februar 2021
    Hat jemand eine Empfehlung für den Rechtsschutz, ich habe gesehen es gibt Orion und Protekta die Baurecht abdecken
    Die Protekta kannst du vergessen. Diese wird über die Mobiliar auch angeboten. Da heisst es dann beim Beratungsgespräch dass es um einen "Streitwert" bis 100000Sfr. geht, real ist jedoch der Wert des gesamten Objektes gemeint. Heiss bei einem Objekt von 700000Sfr. zahlt die Mobiliar bzw. die Protekta im Streitfall genau, nichts. Wir sind uns absolut verars...... vorgekommen, denn für einen Neubau ist dieser Rechtschutz der Mobiliar nicht zu gebrauchen, obwohl die Versicherer dies beim Gespräch bei einem Neubau einem gerne aufschwatzen. Verwaltungssachen im Zusammenhang mit einem Neubau sind übrigen auch nicht mit abgedeckt

    Darf man bei einem EFH ohne Keller am leichten Hang für 700K CHF mit einer Fertigstellung in 12 Monaten grob rechnen?
    Kommt darauf an, was du in evt. die Hangsicherung und für die Arbeiten um das Haus zusätzlich investieren musst. 700000Sfr sind eh knapp, 1 Jahr wäre möglich, wenn nichts unvorhersehbares dazwischen kommt. Und unvorhersehbares gibt es viel beim Bau. Vom Wetter über Corona bis zu Lieferschwierigkeiten einzelnen Produkten, Baumaterialen, mieser Baubegleiter, schlampige Handwerker ect. 10 Jahre am Markt sagt leider gar nichts aus. Es heisst nur, dass er 10 Jahre Subunternehmer gefunden hat die er genügend im Preis drücken kann. Es gibt GUs mit über 30 Jahren Tätigkeit, und sind trotzdem "Ganoven" Wenns Problem gibt, dann Insolvenz, dann übernimmt die Ehefrau, die Schwester, der Bruder, der Onkel, die Tante, der verstorbene Grossvater, der ungeborene Sohn den Laden, und weiter gehts unter gleichem Namen mit der gleichen vermeintlichen Geschäftsleitung. (Etwas überspitzt aufgedrückt) Da sollte schon lange einmal der Gesetzgeber dran, aber politischen Einfluss haben die grossen GUs natürlich auch. Das gleiche Problem mit dem gleichen Procedere gibt es auch bei den im Preis gedrückten Subunternehmen. Durch die Preisdrückerei zu weinig Einnahmen um die Ausgaben zu decken., Insolvenz, Onkel und Tante müssen her.

    Gruss Pit

  7. paulch186 Beiträge27. Februar 2021 · bearbeitet
    Danke Pit, vielleicht auch interessant für alle - Orion Versicherung, die HEV Sondertarife anbietet, hat mir geantwortet, dass sie GU-Verträge nicht versichern. Ich lasse es mal sein mit den Versicherungen. Das Geld sollte man wohl lieber in einen guten Bausachverständiger investieren - wenn jemand jemanden kennt...bitte PN. Was mich ebenfalls etwas gewundert hat, dass der GU in der jetztigen Situation auf ein persönliches Treffen in einem Büro besteht und keine Videokonferenz akzeptiert. Der Markt ist so überhitzt, dass ein Bauunternehmen sich die Kunden (die Schlange stehen) einfach aussuchen kann. Vielleicht lieber doch Miete 🙂

  8. HobbyS7 Beiträge2. März 2021
    Ich würde gerne nochmal mein Anliegen vom Anfang einbringen:

    Kennte jemand einen Kontakt, welcher viel Erfahrung bei solchen Kaufverträgen mit GU hat (Kauf ab Pan)? Der Kontakt muss nicht zwingend in Schwyz sein, etwas Unabhängigkeit schadet nicht. Jedoch wäre ein Kontakt in der Zentralschweiz sinnvoll. 

    Ich hätte gerne Unterstützung bei der Prüfung der Kaufverträge und bei der Vorbereitung von Verhandlungen mit dem GU.

    Danke für alle Kontakte per persönlicher Nachricht.