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Bau mit GU - Was ist zu beachten?

6Antworten1’985Aufrufevon Roadrunner4d · 24. Juli 2018letzter Beitrag vor 8 Jahren
  1. Roadrunner4d133 Beiträge24. Juli 2018
    Sali mitenand

    Wir werden bald mit einem GU aus der Region bauen und kaufen ein Haus ab plan. Demnächst kommen Verträge und genaue Baubeschriebe. Jetzt die Frage:

    Gibt es Kantonale Stellen oder Verbände, denen man einen solchen Vertrag vorlegen kann? Vorallem um diesen prüfen zu lassen, ob der für beide Parteien fair ist oder gar Artikel enthält die nicht rechtens sind.

    Oder wie machen das andere? Ich denke wenn ich alle meine Bekannten draufschauen lasse, kommt schon viel input zusammen, aber wohl nichts was professionel bestätigt werden kann.

    Danke für eure mithilfe!

  2. ChrisL341 Beiträge24. Juli 2018
    Wenn du dich hier etwas im Forum rum liest, wirst du schnell sehen, dass die einzige Möglichkeit, damit du auch wirklich sicher bist, einen professionellen Bauherrenberater zu kontaktieren, welcher auf keine Art und Weise mit dem GU irgendwie verbandelt ist...

  3. stromer197712 Beiträge24. Juli 2018
    Ich kann dir da @Pfälzer wärmstens empfehlen.

    Frag doch mal ob er dich bei deinen Anliegen unterstützen kann.

  4. Moudi2’458 Beiträge29. Juli 2018
    Tip1: Nie mit GU bauen ?

    Tip 2: wenn doch, nur mit externem Bauberater.

    Tip 3: nur bezahlen, NACHDEM Leistung erbracht wurde.

    dann sollte es passen.

    gruss moudi

  5. postit598 Beiträge29. Juli 2018
    Ergänzung zu Tip 3: Die Leistung nur dann bezahlen, wen sie erbracht UND durch deinen Berater abgenommen ist.

    Aber am wichtigsten ist Tip 1: In der Schweiz gibt es genügend fähige Architekten, mit denen man konventionell bauen kann. Für GUs gibt es überhaupt keine Gründe, schon gar keine finanziellen.

    Es gibt wenige gute GUs, die bauen günstig. Alle anderen bauen billig. Aber bezahlen muss der Kunde immer nur „das Beste“.


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  6. Roadrunner4d133 Beiträge29. Juli 2018
    Danke euch! Die verträge und baubeschrieb lassen wir sicher mal prüfen.
    Das GU hat ein tolles Projekt an genau dem Ort, wo wir suchten. Daher die Entscheidung. Wir halten euch sicher auf dem laufenden, ob wir die Entscheidung mal bereuen...


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  7. Bauanwalt11 Beiträge13. August 2018
    Das Vertragswerk samt Baubeschrieb gilt es sicherlich bis ins letzte Detail zu prüfen. Ich meine aber auch: Prüfe, mit wem Du Dich bindest! Durchleuchte den GU bestmöglich. Für die Durchsetzung der Mängelrechte bist Du darauf angewiesen, dass der Vertragspartner dann noch existiert. Oder dass die Subunternehmer noch existieren, wenn die Mängelrechte im Vertrag abgetreten werden sollen.

    Viel Erfolg & Freude beim Bauen.