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GU Kosten Entwürfe

3Antworten2’185Aufrufevon warlord77 · 19. Juni 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. warlord7719 Beiträge19. Juni 2010
    Hallo zusammen,

    folgend Situation:

    ein GU hat für uns Entwürfe eines Hauses gemacht, als Abwandlung seines hundertfach in Varianten anzutreffenden Standard-EFH.

    Dieses Haus sollte auf einer Parzelle gebaut werden, gegen die wir uns letzten Endes wegen des nicht passenden Umfeldes entschieden haben.

    Es gibt keinerlei vertragliche Vereinbarung zwischen uns und dem GU. Uns wurde zu keinem Zeitpunkt signalisiert, dass und in welcher Höhe wir Kosten zu tragen haben.

    Im Gegenteil, es wurde sogar betont, dass sobald Kosten entstehen würden, er uns explizit darauf hinweisen würde.

    Der GU kommt auf einmal und möchte uns einen hohen vierstelligen Betrag als Entschädigung für seinen grossen Audwand in Rechnung stellen. Bis jetzt ist dies noch nicht passiert.

    Sollten wir uns trotzdem für eines seiner weiteren Objekte entscheiden, würde dieser Betrag auf den Kaufpreis angerechnet werden.

    Was sind eure Meinungen? Bitte um Diskussion. Wie ist die Rechtslage?

  2. Pfälzer9’908 Beiträge19. Juni 2010
    Es gibt keinerlei vertragliche Vereinbarung ..... .. zu keinem Zeitpunkt signalisiert, dass und in welcher Höhe wir Kosten zu tragen haben.

    Im Gegenteil, es wurde sogar betont, dass sobald Kosten entstehen würden, er uns explizit darauf hinweisen würde.
    Hallo warlord77

    Genau das würde ich ihm entgegenhalten. Kein Vertrag, keine Mitteilung.. ab nun kostest es ewtwas.. folglich kein Geld.

  3. Kurt Wagner468 Beiträge21. Juni 2010
    cool bleiben. Leider ist das einer der Maschen von vielen GUs, mit grossen Kosten drohen, wenn man nicht mit ihnen baut. Von so einem GU würde ich die Figner lassen - wenn er schon am Anfang so unfair spielt.

    Das ganze kannst du locker nehmen. Kein Vertrag = keine Belege dieses Geld auch eintreiben zu können.

    Du bist moralisch aber auch rechtlich auf der richtigen Seite. Wenn er (wiedererwarten) das Geld trotzdem mit Rechnung und später mit Betreibung eintreiben will, kannst Du schlicht Rechtsvorschlag erheben. Dann muss ER (der GU) belegen, dass die Forderung berechtigt ist - und dies kann er ja nicht, spätestens dann ist das Thema gegessen.

    Viel Glück bei der weiteren Hausplanung und späteren Bau!

  4. Bauexperte271 Beiträge21. Juni 2010
    Einmal mehr ein nicht ganz fairer GU. Wäre froh zu wissen wer das ist. Bitte mach mir doch ein Direkt-Mail als Anwort, also nicht öffentlich... Ganz herzlichen Danke schon jetzt.

    Gruss

    Bauexperte