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Expertise durch schweizerischem Maler- und Gipserunternehmer-Verband

2Antworten5’387Aufrufevon Quattro · 18. Dezember 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Quattro151 Beiträge18. Dezember 2008 · bearbeitet
    Hallo!

    Wir haben mit einem GU gebaut und sind mit den Gipserarbeiten nicht zufrieden, sodass wir eine Expertise durch den im Betreff erwähnten

    Verband verlangen.

    Dieser kommt allerdings nur zum Termin nachdem er den Werkvertrag vorliegen hat. Weder GU noch Gipser wollen diesen Vertrag "raus-

    rücken" und berufen sich auf den allgemeinen Baubeschrieb, welcher

    allerdings sehr kurzgehalten ist. Dieser wiederum reicht dem Experten

    nicht, da dieser genau wissen möchte welcher Auftrag gegeben wurde.

    In unserem Kaufvertrag steht: Die Vertragsparteien bezeichnen diese Unterlagen (Baubeschrieb) als genügend für die Bestimmbarkeit der Leistungen der veräussernden Partei und entlasten die Urkundsperson und den Kanton Zürich diesbezüglich von jeder Haftung.

    HEISST DAS KONKRET, DASS ICH NICHTS MEHR ZU MELDEN HABE?/emoticons/default_eek.png

  2. Bauratgeber193 Beiträge18. Dezember 2008
    Hallo Quattro

    Einerseits nachvollziehbar, dass der Experte die vertragliche Grundlage kennen muss. Vor allem für die Bewertung der unterschiedlichen Qualitätsstufen von Weissputzdecken, da darin je nach Bestellung grosse Unterschiede bestehen können . Wenn die Ausführungen im Baubeschrieb nicht präzise bestimmt sind, könnte man von ?minimal zumutbaren oder üblicher Qualität? für ein Wohnhaus als Basis für ein Gutachten ausgehen.

    Unabhängig davon gelten für die Gipserarbeiten die Regeln der Baukunde wie die SIA Normen, die Toleranzen und Ausführungsbestimmungen und die Empfehlungen der Fachverbände, wie eben des SMGV, die eine Beurteilung aus diesen Gesichtspunkten unabhängig vom Werkvertrage zulassen.

    Unter der Darlegung der folgenden Punkte sollte es möglich sein, denn Experten zu einer Bewertung ?zu bewegen?.

    Beste Grüsse

  3. Bauexperte271 Beiträge19. Dezember 2008
    Hallo Quattro

    Was Bauratgeber schreibt ist korrekt. Auf dem gütlichen Weg würde ich nochmals eine Kopie vom Werkvertrag verlangen und zwar so, dass die Preise abgedeckt sind, denn es geht ja nur einmal darum zu wissen, was wurde vereinbart. Du hast absolut das Recht eine Arbeit gemäss der SIA-Norm 242 Gipserarbeiten zu verlangen, auch wenn der Baubeschrieb relativ allgemein gehalten ist.

    Es ist eine leide Sache, dass die meisten GU's bei jenen Arbeitsgattungen sparen, welche man am Ende sieht... Maler- und Gipserarbeiten... ! Zudem sind immer weniger gut ausgebildete Handwerker auf den Baustellen... meisten Teams aus dem fernen Ausland welche nachher gar nicht mehr greifbar sind.

    Gruss

    Bauexperte