SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Notarkosten Bern

6Antworten10’646Aufrufevon Neptun · 19. Oktober 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. Neptun22 Beiträge19. Oktober 2011
    Hallo zusammen,

    kann mir jemand aus eigener Erfahrung sagen wie hoch die Kosten beim Kaufvertrag des Baulandes liegen?

    Ist das die Regel, dass sich der Käufer und der Verkäufer diese Kosten jeweils zur Hälfte teilen?

    Gruss

  2. Immondo3 Beiträge20. Oktober 2011
    Hallo Neptun

    Die Kosten des Notares betragen in der Regel 0.5 bis 0.7% des verurkundeten Kaufpreises. Die Berner Notare müssen sich an die Gebührenordnung halten. Diese findest du unter diesem Link: http://www.bernernotar.ch/File/public/pdfs/1_Der%20VBN/5_Mitteilungen/Verordnung_Notariatsgeb_hren.pdf

    Die grössten Kosten bei einer Handänderung sind aber die Handänderungssteuern. Diese betragen im Kanton Bern 1.8% des verurkundeten Kaufpreises. Weiter sind Kosten für die Grundbucheintragung und allenfalls für die Errichtung von Schuldbriefen zu kalkulieren. Alles in allem kann mit 2.5 bis 3.0% des Kaufpreises gerechnet werden.

    Achtung bei Bauland. Falls bereits ein Werkvertrag für ein Objekt vor der Verurkundung unterzeichnet wurde, muss allenfalls der gesamte Betrag (Land und Baukosten) versteurt werden.

  3. lordhelmchen.ch111 Beiträge20. Oktober 2011
    Bei unserer Überbauung waren die Handänderungskosten + Notarkosten auf 2.1%. Das lag aber natürlich daran, dass der Notar 16 Parteien abarbeiten konnte...

  4. Neptun22 Beiträge20. Oktober 2011 · bearbeitet
    Vielen Dank für die Zahlen.

    @Immondo Ich weiss momentan nichts von einem solchen Werkvertrag für dieses Bauland. Falls also kein Werkvertrag für ein Objekt auf diesem Bauland explizit verunkundet wurde, bezahle ich diese 1,8% nur auf dem Kaufpreis des Baulandes, wie der Verkäufer ihn verlangt, richtig? Wenn danach erst das Haus dort gebaut wird, wird es mit der Handänderungssteuer nicht versteuert? Verstehe ich das richtig?

  5. Immondo3 Beiträge21. Oktober 2011
    @Neptun; Das ist korrekt, Wenn zum Zeitpunkt der Verurkundung kein Projekt mit unterschriebenen Werkvertrag oder ein bewilligtes Baugesuch steht, werden die 1.8% Handänderungssteuern auf dem Kaufpreis des Baulands berechnet.

  6. baeranderli6823. Dezember 2011
    Hallo,

    habe mit Interesse den Beitrag gelesen.

    Wir wollen ebenfalls bauen, möchten aber zuerst das Grundstück kaufen um in aller Ruhe das Haus zu planen.

    Sprich wir hätten bei der Verurkundung noch keinen Werkvertrag bzw. ein Baugesuch eingereicht.

    Gibt es dort irgendwelche Fristen/Zeiten die man beachten muss, wann man nachdem Grundstückserwerb das Baugesuch einreichen will, damit man nicht auf den Gesamtpreis die Handänderungssteuer und Notarkosten zahlen darf?

    In dem Baugebiet haben schon welche gebaut und diese mussten trotzdem die Handänderungssteuer auf den kompletten Preis zahlen.

    Kennt sich jemand damit aus , bzw. weiss jemand wo man sich die entsprechenden infos herholen kann?

    Gruss baeranderli

  7. Neptun22 Beiträge31. Dezember 2011
    Das ist eine berechtigte Frage. Man hat mich schon gewarnt nicht allzu früh den Baugesuch einzureichen, da es nette Beamte gibt, die auch nach einem Monat (gerechnet zwischen dem Landkauf und Baueingabegesuch) noch anklopfen, um die Handänderungssteuer auf das gesamte Bauvorhaben erheben möchten.

    Ein Rat von Experten bzw. erfahrenen Bauherren wäre hier angebracht.