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Wer bezahlt Gebühren bei Landkauf?

13Antworten9’426Aufrufevon chriz · 21. Mai 2007letzter Beitrag vor 20 Jahren
  1. chriz40 Beiträge21. Mai 2007
    Werde demnächst Bauland im Kanton Zürich kaufen. Da fallen ja Beurkundungs- und Handänderungsgebühren an (Gibt es sonst noch welche?). Wer bezahlt diese? Käufer oder Verkäufer? Bin der Meinung, sie werden fifty-fifty geteilt, bin mir aber nicht sicher😕 . Wie war's bei Euch??

  2. Dominik269 Beiträge21. Mai 2007
    Hallo

    Das ist Verinbarungssache zwischen den Vertragsparteien. Es gibt da alle Varianten. Wir haben dazumals vereinbart, dass wir als Käufer den gesamten Betrag übernehmen und dafür eine entsprechende Preisreduktion erhalten. Vorteil dabei: Da wir als (neue) Eigentümer des Grundstücks sowieso die Haftung für die Bezahlung der Gebühren übernehmen müssen, sind wir mit diesem Vorgehen auf der sicheren Seite.

    Einziges "Problem" könnte die anfallende Grundstücksgewinnsteuer sein. Diese muss der Verkäufer begleichen. Unterlässt er dies, wird auch auf das Grundstück (respektive dessen aktuellen Besitzer) zurückgegriffen...

  3. bilbo8 Beiträge21. Mai 2007
    Hallo chriz

    Wir hatten vertraglich vereinbart, dass die Gebühren 50:50 geteilt werden zwischen dem Verkäufer und uns. Achte darauf, dass im Vertrag drin steht, dass die mutmasslichen Grundstücksgewinnsteuern direkt vom Kaufpreis abgezogen werden und bei der Gemeinde hinterlegt werden, somit wirst Du auf keinen Fall grosse Überraschungen erleben, falls der Verkäufer diese nicht zahlen will oder kann.

  4. nasche3’484 Beiträge21. Mai 2007
    Wir haben auch die Gebühren übernommen, aber dafür das Land etwas Günstiger erwerben können.

  5. Mike480 Beiträge21. Mai 2007
    Es gilt hier eindeutig Vertragsrecht. Somit ist das alles frei vereinbar. Wichtig erscheint mir nur, dass es eine klare schriftliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer gibt, die keinen Interpretationsspielraum offen lässt.

    Bei uns war es auch so: Wir haben die ganzen Gebühren bezahlt und dafür entsprechend beim Preis etwas Spielraum ausgehandelt.

  6. rennmäuse465 Beiträge21. Mai 2007
    Hmm, wir werden das Land von der Gemeinde kaufen, zahlen die auch Gewinnsteuer an sich selbst? Ich bin gespannt, wie dies mit den Gebühren dort abgrechnet wird.

  7. Dominik269 Beiträge21. Mai 2007
    Handänderungs- und Grundstücksgewinnsteuer gehen nicht an die Gemeinde sondern i.d.R. an den Kanton. So muss mE auch die Gemeinde ihre Gebühren abliefern. Zumeist sind ja Grundstücke sehr lange im Besitz der Gemeinde, weshalb auch keine Gewinnsteuer fällig wird.

  8. Mike480 Beiträge21. Mai 2007
    Dominik ich muss Dir Wiedersprechen. Und das in doppelter Hinsicht:

    - Die Gemeinde ist kein Steuersubjekt und zahlt keine Steuern (ausser mit irgendwelchen öffentlich-rechtlichen AG usw.

    - Der Kanton macht wohl den Einzug der Grundstückgewinnsteuern, die Gemeinde kriegt aber ihren Anteil vom Kanton vergütet.

  9. Dominik269 Beiträge21. Mai 2007
    Dominik ich muss Dir Wiedersprechen. Und das in doppelter Hinsicht:

    - Die Gemeinde ist kein Steuersubjekt und zahlt keine Steuern (ausser mit irgendwelchen öffentlich-rechtlichen AG usw.

    - Der Kanton macht wohl den Einzug der Grundstückgewinnsteuern, die Gemeinde kriegt aber ihren Anteil vom Kanton vergütet.
    Also, ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, wusste ich so nicht. Wie sieht's mit der Handänderungssteuer aus? Und in welchem Verhältnis gibt der Kanton (bspw Solothurn) Steuern aus Grundbuch-Aenderungen an die Gemeinden zurück?
  10. booker1’201 Beiträge21. Mai 2007
    Hallo

    Beim Grundstückskauf müssen Handänderungssteuer, Grundstückgewinnsteuer sowie die Notariatsgebühren bezahlt werden. Grundstückgewinnsteuer geht immer zu Lasten Verkäufer und muss von diesem bezahlt werden. Allerdings besteht ein Pfandrecht seitens Kanton falls der Verkäufer nicht bezahlt !

    Die Rechnung für die Handänderungssteuer und die Notariatsrechnung kommt ausschliesslich zum Käufer und dieser ist für beides voll haftbar. Es ist an den meisten Orten üblich dass diese Gebühren geteilt werden.

    Entweder Du machst mit dem Verkäufer aus dass Du den voraussichtlich zu zahlenden Betrag rückbehältst und selber begleichst oder Ihr zahlt den Betrag auf ein Sperrkonto ein. Deine Hausbank bietet Dir aber sicher auch eine Art Treuhandservice an indem sie den ganzen Kauf abwickelt. Dies kostet je nach Bank ein paar Promille des Grundwertes aber meist ein Minimum von 500 CHF.

  11. Mike480 Beiträge21. Mai 2007
    @Dominik: Ich will niemanden belehren. War nur ne kleine Korrektur. Das Verhätnis weiss ich nicht auswendig. Werde mich aber morgen mal darum kümmern.

  12. Mike480 Beiträge22. Mai 2007
    @Dominik ich hab jetz nachgeschaut: Die Verteilung ist ganz ähnlich wie bei den ordentlichen Steuern: 100% einfache Steuer an den Kanton, An die Gemeinde z.B. 120% abzüglich 10% die laut Gesetz für einen "Fonds Naturschutz" reserviert sind im Kanton SO.

    Bei den Gebühren des Grundbuchamtes sind die Gemeinden allen anderen Käufern/Verkäufern gleichgestellt. Es ist also vertraglich frei vereinbar, wer diese Kosten zahlt.

  13. Dominik269 Beiträge22. Mai 2007
    Hallo Mike

    Vielen Dank für deine zusätzliche Information, ist sehr interessant das ganze. Und die "Belehrung" war durchaus nicht negativ gemeint sondern positiv, ich lerne gerne und versuche offensichtliche Fehlkenntnisse/-meinungen meinerseits nach Möglichkeit zu revidieren. In diesem Sinn: vielen Dank für die Richtigstellung.

    E schöne Tag!

    Gruss, Dominik

  14. Mike480 Beiträge22. Mai 2007
    @Dominik. Bitte gerne.

    Ich hab hier ja auch schon enorm viele tolle Informationen bekommen. Und da denk ich ist es nichts als richtig, aus meinem Berufsgebiet auch das Mögliche beizutragen.