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Näherbaurecht durch wenn machen lassen?

2Antworten3’844Aufrufevon Holzwurm · 11. April 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. Holzwurm13 Beiträge11. April 2008
    Mein Notar ist ein ziemlich lahmer Notar, desshalb frage ich mich ob es mehr bringt, wenn ich den Vertrag durch einen Architekten erstellen lasse (machen die überhaupt sowas?) und erst danach zum Notar laufe?

    Oder kennt jemand einen guten und schnell arbeitenden Notar im Oberwallis?

    Schönen Gruss

    Holzwurm

  2. Femianto55 Beiträge11. April 2008
    Hallo Holzwurm

    Leider kenne ich die Praxis nicht im Oberwallis. Im Kt. Zürich wird das Näherbaurecht in der Regel nicht mehr im Grundbuch eingetragen. Du brauchst eine beglaubigte Katasterkopie mit dem eingezeichneten Bauvorhaben (inkl. Vermassung) und lässt diese Situation vom Grundeigentümer, welcher Dir das Näherbaurecht gibt, unterschreiben. Dieses Dokument genügt der Gemeinde im Kt. Zürich.

    Im Kt. Zürich sind die Notare übrigens den Gemeinden zugeteilt. Das heisst Du hast keine Wahl.

    Grusss Femianto

  3. Ellymann4 Beiträge22. April 2008
    Weiss jemand wie das im Kanton Schaffhausen ist?