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Architekt als Hausverkäufer

2Antworten2’049Aufrufevon Pappnase · 22. Februar 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Pappnase3 Beiträge22. Februar 2009
    Hallo zäme,

    wir wollten ein Haus von einem Architekt kaufen, welches im Baurecht steht. Das Haus hatte 2 verschiedene Preise. Der normale Preis und ein Preis mit ein paar Änderungen. Die Differenz betrug 20 TCHF. Allerdings waren die angebotenen Änderungen für uns nicht interessant. Wir fragten beim Hauseigentümer an, ob anstatt diesen Änderungen auch unsere Anpassungen (zusätzliches Dachfenster, etc.) im gleichen Preisrahmen möglich sind.

    Seine Informationen über die Anpassungen waren dann allerdings 3-fach so hoch. Im Rahmen seiner Abklärungen hat er auch gleich das Baugesuch für das Dachfenster eingereicht, was wir nicht beauftragt haben. Da uns der Preis für die Anpassungen zu hoch waren und auch über den Preis ins keinster Weise verhandelbar waren, sind wir vom Kauf zurückgetreten.

    Jetzt stellt er uns allerdings seine Leistungen in Rechnung und auch für das Baugesuch, obwohl wir ihm nie den Auftrag erteilt haben. Für uns war Hauseigentümer und nicht Architekt. /emoticons/default_confused.png

    Darf er uns die Rechnung stellen und auch für das Baugesuch?

    Grüsse Pappnase

  2. Pfälzer9’908 Beiträge22. Februar 2009
    sind wir vom Kauf zurückgetreten.

    Grüsse Pappnase
    Hallo Pappnase,

    willkommen im Forum.

    Bedeutet dies, dass Du das Haus gekauft, also einen Kaufvertrag unterzeichnet hast, ohne zu wissen, ob die Kosten mit Deinen Ergänzungswünschen übereinstimmen? Das wäre natürlich sträflich gewesen.

    Wenn Du keinen Auftrag zur Abklärung bzw. nachträglichen Baugenehmigung mit der Dachfenstervariante gegeben hast, dann würde ich diese Position auch nicht bezahlen. Das hängt hier also von dem schriftlich erteilten oder ggf. auch nur mündlich erteilten Auftrag (das ist dann eine ggf. knifflige oder strittige Aussage gegen Aussage-Möglichkeit- ob nun dieser in direkter Form oder in einer so interpretierbaren Form gegeben wurde) ab.

    Wenn dem nicht so war, er dies nur als verkaufsförderndes Mittel, in der Hoffnung das klappt dann auch besser mit dem Verkauf getätigt hat, dann ist oder war dies eben seine Fehlentscheidung.

  3. Pappnase3 Beiträge23. Februar 2009
    Hallo Pfälzer,

    erstmal danke für Deine Antwort.

    wir haben keinen Kaufvertrag unterschrieben, da wir diese Punkte vorher geklärt haben wollten. Da sich auch beim Preis nicht verhandeln liess, haben wir es es gelassen.

    Den Auftrag zur Abklärung der Baugenehmigung haben wir ihm nicht erteilt, dass hat er selbst in die Wege geleitet. Fand es damals schon seltsam, dass er es selbst gemacht hat, aber da ich ihm den Auftrag nicht erteilt hatte, habe ich es auch nicht weiter verfolgt. Bis er jetzt die Kosten dafür uns in Rechnung stellen will.

    Grüsse Pappnase