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Verträge Architekt/ Bauherr

1Antwort2’476Aufrufevon High5 · 3. Juli 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. High513 Beiträge3. Juli 2008
    Hallo, liebe Forumsteilnehmer, die ihr mehr übers Bauen wisst, als ich!!

    Ich bin hier im Hausforum ein Neuling . Ich habe Grosses vor, aber von vielen Dingen keine Ahnung. Weil ich das aber weiss, bin ich sehr vorsichtig.

    Ich plane, ein Passivhaus mit 5 Wohneinheiten zu bauen, vier sollen verkauft werden. Ich steuere nur das Land bei, Geld hab ich KEINS. Mein Architekt ist im minergie-p Thema zu Hause, er geniesst mein volles Vertrauen. Nach ca 2 Jahren informellen Ideenaustauschens soll es jetzt ans Zeichnen der Häuser gehen, vorerst mal für den Baupolizisten für eine Vorabklärung. Bis jetzt arbeitete der Architekt auf eigenes Risiko, nun , da er tatsächlich hinsitzt und entwirft, soll ein Vertrag unser Verhältnis festlegen. Wie kann ein solcher Vertrag aussehen?? Welche Themen muss er beinhalten, gibt es für die verschiedenen Planungs und Bauphasen verschiedene Verträge (Vorprojekt/ Baueingabe/ usw)? Wer kann mir dazu etwas sagen, wo kann ich nachlesen gehen? Vielen Dank!

  2. Bauexperte271 Beiträge3. Juli 2008
    Hallo High5

    Die einwandfreie Regelung zwischen Bauherr und Architekt ist der Vertrag SIA-Norm 102. Der Architekt soll Dir einen Entwurf geben, zudem empfehle ich, dass Du die Leistungstabelle dazu verlangst. So ist klar ersichtlich welche %-e für welche Leistung bezahlt werden. Sinnvoll ist zudem ein stufenweises gemeinsames Vorgehen in der Planungsphase.

    Viel Erfolg, Bauexperte