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Mietwert beim Vermieten (Steuer)

5Antworten4’057Aufrufevon caramelo · 11. Dezember 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. caramelo57 Beiträge11. Dezember 2009
    Hallo Leute

    Ich hab ne kleine Frage.

    Vom Steueramt habe ich einen neuen Schätzungswert für meine ETW bekommen, da ich sie vermiete. (Nutzungsänderung)

    Dort ist bei folgenden Feldern jeweils ein Betrag aufgeführt; Mietwert-Total, Ertragswert, steuerlicher Verkehrswert und Steuerwert.

    Wer kann mir diese kurz erklären und welche sind für mich (Steurern) wichtig und welche nicht?

    Habe mal beim Steueramt nachgefragt und da hat mir, wahrscheinlich ein Lehrling, gesagt, dass für mich nur der Steuerwert (gilt als Vermögen) wichtig ist. Bei der Frage nach meinen Mieteinnahmen teilte man mir mit, ich solle die Mieteinnahmen ohne NK angeben. Wie muss ich nun meine Mieteinnahmen angeben, wie eben beschrieben oder den Mietwert (ist tiefer als Mieteinnahme ohne NK) beim Schätzungsformular?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    caramelo

  2. Helena176 Beiträge12. Dezember 2009
    Ich denke der Lehrling hat Dich kompetent beraten.

    Der Mietwert gilt nur, wenn Du selber dort wohnst. Wenn Du weiter vermietest gelten wohl die Einnahmen, die Du damit erzielst. Die Nebenkosten musst Du ja Deinem Mieter vorfinanzieren, also musst Du die nicht als Einkommen versteuern.

    Heja

  3. caramelo57 Beiträge13. Dezember 2009
    Ich denke der Lehrling hat Dich kompetent beraten.

    Der Mietwert gilt nur, wenn Du selber dort wohnst. Wenn Du weiter vermietest gelten wohl die Einnahmen, die Du damit erzielst. Die Nebenkosten musst Du ja Deinem Mieter vorfinanzieren, also musst Du die nicht als Einkommen versteuern.

    Heja
    hallo

    danke für die Antwort. Stimmt nicht ganz, wenn ich selber drinn wohne muss ich den Eigenmietwert versteuern, nicht den Mietwert!

    Caramelo

  4. Helena176 Beiträge13. Dezember 2009
    Bei meiner Schätzungsverfügung steht nur Eigenmietwert - Da bin ich mit Dir einig. Das müsste ich versteuern, wenn ich drin wohne.

    Ein Mietwert ist bei den Schätzungsverfügungen im Kanton Schwyz nicht angegeben. Also habe ich mit meinen Mietern selbstverantwortlich den Mietzins abgemacht. Genau diesen gebe ich den Steuern als Mieteinnahmen an. Selbstverständlich ohne Nebenkosten, da ich diese ja bezahle und Anteilsmässig bei den Mietern wieder einziehe.

    Wohl wieder ein Unterschied von Kanton zu Kanton.

    Zusätzlich kann ich entweder effektive Ausgaben für Unterhalt abziehen oder da eine Pauschale anrechnen lassen. Ebenfalls abgeszogen an den Einkommenssteuern. Bei uns ist die Vermögenssteuer eher nebensächlich (eben Kanton Schwyz). "Einschenken" tun da eher die Einkommenssteuer.

  5. caramelo57 Beiträge13. Dezember 2009
    Und bei meiner Schätzungsverfügung steht eben diesen Mietwert. Ich werde wohl den idealeren Wert versteuern.

  6. Adi68434 Beiträge14. Dezember 2009
    warum fragst du denn überhaupt, wenn du schon zum vorneherein weisst, was du machen willst und hier "beratungsresistent" bist? /emoticons/default_additional/104.gif

    wenn du eine liegenschaft, wohnung usw. vermietest, musst du die mieteinnahmen selbstverständlich als einkommen angeben und nicht eine fiktive zahl auf einer schätzung.

    ich vermute mal, dass diese zahl, welche du vom steueramt erhalten hast, grundlage für den verkehrs- und allenfalls steuerwert deiner liegenschaft bildet (kapitalisierung der durchschnittlichen einnahmen oder theorietisch erzielbaren einnahmen nach einem schlüssel mit einen zinssatz).