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Mängelbehebung

13Antworten3’828Aufrufevon edith · 27. Oktober 2010letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. edith545 Beiträge27. Oktober 2010
    Hoi zäme

    hab auch mal wieder eine frage. Zwei meiner eindeutigen Baumängel habe ich unterdessen beim gu zum dritten mal eingeschrieben gemahnt. Bis ich antworten auf meine ersten zwei schreiben bekam sind ca. 6wochen vergangen. Mein drittes schreiben ist ende dieser woche, 3 wochen her.

    Nun meine frage, wie lange soll, muss ich oder darf ich dem gu noch zeit lassen für eine antwort auf mein drittes schreiben? Termine wurde ihm nie gemacht.

    Meine weitere frage, ich will oder möchte dem gu kein viertes eingeschriebenes schreiben mehr zukommen lassen... wie kann ich weiter vorgehen?

    Hab langsam die schnauze entgültig voll mich von dem gu-bauleiter für dumm zu verkaufen!

  2. roncos85 Beiträge28. Oktober 2010
    Mach einen vierten und setze unbedingt Termine für Antwort, und Ausführung der Arbeiten. Oder am besten suchst Du Dir gleich einen Anwalt...

  3. roncos85 Beiträge28. Oktober 2010
    Ach ja, und schreib, dass Du rechtliche Schritte in Betracht ziehst

  4. Nice-Nofret719 Beiträge28. Oktober 2010
    .. lass den Brief vom Anwalt schreiben... wenn das nicht Nützt, hast Du es mit einem harten Brocken zu tun - und dann wird's Mühsam.

  5. winner601’773 Beiträge28. Oktober 2010
    Schreibe einen vierten, diesmal aber mit Termin. Ich würde ihm eine Woche für die Antwort und 4 Wochen für die Mängelbehebung setzen. Wenn diese Termine nicht eingehalten werden, würde ich direkt zum Anwalt. GU sitzen gerne und oft die Mängelbehebung aus, bis der Bauherr keinen Bock mehr hat....

    Ach ja: Ich würde auch direkt sagen: "Nach Ablauf der Mängelbehebungs-Frist ohne Mängelbehebung wird diese an Dritte zulasten von Ihnen vergeben und zeitgleich das Dossier einem Bauanwalt übergeben, damit die nötigen rechtlichen Schritte sofort eingeleitet werden."

    Ich bin mir ganz sicher, das nützt....

  6. edith545 Beiträge28. Dezember 2010
    GU sitzen gerne und oft die Mängelbehebung aus, bis der Bauherr keinen Bock mehr hat....
    nicht nur das... habe heute endlich nach fast 3 monaten eine antwort vom gu erhalten... frag mich was der meint.... das sieht ein laie, dass die antwort stümperhafter nicht sein kann....

  7. Pfälzer9’908 Beiträge28. Dezember 2010
    tja, manchmal schreiben sie auch was, damit überhaupt was geschrieben ist.. was nicht immer fundiert sein muss... irgendwie glaubt man damit zumindest irgendwie einen Termin eingehalten zu haben... man hat zumindest mal geantwortet...wieder etwas vermeintliche Zeit geschunden...

    So wie ich gehört habe, ist der "Kontakt" ja bereits hergestellt...also viel Erfolg!

  8. edith545 Beiträge28. Dezember 2010
    So wie ich gehört habe, ist der "Kontakt" ja bereits hergestellt...also viel Erfolg!
    ja so ist es ;-) die erste antwort kam auch postwendend ;-) ... hoffe dass der riesen anhang im mail auch korrekt angekommen ist....

  9. Pfälzer9’908 Beiträge29. Dezember 2010
    ja..zur Not einfach nachfragen...wäre ja schlecht, wenn etwas fehlen würde.

  10. edith545 Beiträge29. Dezember 2010
    ja..zur Not einfach nachfragen...wäre ja schlecht, wenn etwas fehlen würde.
    geb die hoffnung nicht auf... dass dies endlich so erledigt wird wie es sein sollte... war heute mittag mal schnell auf 1000 als ich nach fast 3 monaten die stümperhafte antwort vom gu-bauleiter in den händen hielt... der ist für mich nichts mehr anderes als einfach "unfähig"... wenn er clever ist... liest er hier auch mal mit... sieht ja regelmässig mein auto mit dem forum-kleber in der tiefgarage...

  11. Pfälzer9’908 Beiträge29. Dezember 2010
    sieht ja regelmässig mein auto mit dem forum-kleber in der tiefgarage...
    Jo..das sollte ihm zu denken geben! /emoticons/default_biggrin.png

  12. Strippe655 Beiträge30. Dezember 2010
    Jo..das sollte ihm zu denken geben! /emoticons/default_biggrin.png
    Also solche Dinge wundern mich schon.

    Gerade GU,-s ziehen ihre Nachunternehmer zur Mängelbeseitigung gnadenlos zur Raison und sperren denen die Auszahlung der Rechnungen, bis alles in Ordnung ist und gemäß der VOB. sind diese auch dazu berechtigt.

    Warum ziert sich der GU. denn gegenüber den Bauherren so ?

    Es kann natürlich sein, dass einiges in der Schweizer Bauwirtschaft anders ist als in Deutschland.

    Strippe

  13. Pfälzer9’908 Beiträge30. Dezember 2010
    Es kann natürlich sein, dass einiges in der Schweizer Bauwirtschaft anders ist als in Deutschland.

    Strippe
    nun ja, dem ist so.. nicht gravierend...aber eben doch.

    Dass ein GU sich "ziert" heisst ja nicht, dass er es nicht getan hat.. wenn der Kunde nichts davon bekommt, man es aussitzt, dann heisst es aber nochmals einen Verdienst erlangt zu haben... Gut, in dem Falle will ich dies dem GU nun nicht unterstellen, da ich ihn und die Gegebenheiten vor Ort nicht persönlich kenne.

  14. nasche3’484 Beiträge31. Dezember 2010
    Ich kann mittlerweile ein langes Lied singen.

    Mehrmals auch per Einschreiben Mängelbehebung gefordert. Am Anfang klappte es noch gut, bis wird dann die Schlussarbrechnung erhielten und Zahlung getättigt haben.

    Seit dem wirklich.......

    Auf Schreiben keine Reaktion, Telefon vergiss es...vorallem wenn es ums Sorgenkind geht.

    Jetzt Anwalt eingeschaltet und der machte ein Schreiben mit Fristsetzungen.

    Bis jetzt keine Reaktion.

    Frist ist Heute Abgelaufen!!

    Das Gefühl, dass die GUs gerne die Garantiejahre verstreichen lassen möchten, liegt Nahe.Zudem weis die GU bestimmt, dass viele Sachen falsch liefen.Der Handwerker versucht das noch mit Bastelnstunde, zu mhm....

    Wenn es bei Euch auch so läuft und ihr irgendwann auch nichts mehr hört:

    ANWALT EINSCHALTEN!!!

    Wir brauchten auch lange um diesen Schritt zu gehen, aber das Gefühl einen Anwalt im Hintergrund zu haben, erleichtert einiges.

    Vorallem können wir nun Schritte einleiten und stehen Rechtlich auf der Sicheren Seite.

    Ihr müsst ja nicht vor Gericht ziehen, aber könnt Schritte einleiten, wie Drittfirmen....