Hallo
Ich habe folgendes Problem mit unserem GU Marty Häuser / Freshhaus:
Da von unserer Seite noch eine Betreibung gegen den GU offen ist, sagt nun der Projektleiter zu uns, er gebe die Aufträge zur Mangelbehebung erst weiter, wenn wir die Betreibung zurück gezogen haben. Ist dies Rechtens?
Was würdet ihr da machen? Kann man Mangelbehebungen einfach zurück halten?
Gruss
Twin
Lieber Twin
Meines Erachtens ist ein die Behebung eines Mangels aus dem Vertrag geschuldet. Der Vertrag gilt, egal ob eine Betreibung läuft oder nicht. (Es sei denn, es gäbe so extra-Klauseln, bei GUs weiss man nie...) Ich empfinde das Vorgehen des PLs als Drohung, wahrscheinlich erfüllt es den Tatbestand der versuchten Nötigung.
Lass uns wissen, wie es weiter geht
Haba