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Hausübergabe - Mängel werden nicht mehr behoben nach Einzug

3Antworten5’425Aufrufevon FrauWunder · 13. November 2012letzter Beitrag vor 14 Jahren
  1. FrauWunder3 Beiträge13. November 2012
    Liebe Häuslebauer,

    ich bin es schon wieder ;-)

    Die Beendigung unseres Hauses schleppt sich wirklich dahin. Sehr mühsam!

    Nun haben wir noch den Termin für die Hausübergabe verschoben, da es unserer Ansicht nach keinen Sinn macht, das Haus zu übergeben, wenn noch diverse Maschinen nicht angeschlossen sind etc...

    Unser GU hat uns mitgeteilt, dass er für ein paar Wochen in die Ferien gehe, daher sei erst ein Termin nach seiner Rückkehr möglich.

    Dazu hat er uns noch folgendes wissen lassen:

    "Wird ein Werk gemäss SIA 118 ohne Abnahme in Betrieb oder in Bezug genommen, gilt dieses als Mängelfrei abgenommen. Mängel respektive Beschädigungen können nicht geltend gemacht werden, da diese durch den Bauherrn selbst verursacht hätten werden können. Sollten Sie also vor der Hausübergabe einziehen, erlischt das Recht auf Mängelbehebung."

    Nun könnten wir also rein theoretisch demnächst einziehen, müssen jedoch darauf warten bis der GU wieder aus den Ferien zurück ist...

    Ist das rechtens? Hat er Recht mit der Mängelbehebung?

    Ich danke für eure Ratschläge, merci.

    Liebe Grüsse

    FrauWunder

  2. Adi68434 Beiträge13. November 2012
    Der GU muss Dir das Haus eh übergeben. Das wird er tun, sobald er mit dem Haus fertig ist, denn er will ja auch sein Geld. Die Abnahme erfolgt dann zusammen mit dem GU. Ungeduld ist hier wohl fehl am Platze.

  3. Tom3425220 Beiträge13. November 2012
    Frau Wunder

    Mit wem hast Du gebaut? Wer ist der GU?

    Grüsse

    Tom

  4. Pfälzer9’908 Beiträge13. November 2012
    Schaue nach was im Vertrag steht.... der GU verbindet ja mit der Abnahme/Übergabe ja in aller Regel auch eine Schlusszahlung.

    Ich würde erst dann einziehen, wenn eine Abnahme stattgefunden hat... sonst hat er Recht und das was war, oder ggf. nachher strittig ist, bleibt als bauseitiger Schaden liegen. Auch dies wird vermutlich im Vertrag so stehen...falls Du dies nicht geändert hattest.

    Du kannst natürlich die Abnahme nun doch noch machen....dann eben die Mängel abarbeiten lassen.... dann kannst Du auch einziehen. Denn es ist nicht gesagt, dass bei späterer Abnahme nun gleich alles und sofort behoben würde...wäre...

    Wenn Du aber die Zeit hättest, dann warte mit dem Einzug bis das was fehlt noch angeschlossen wurde.

    Andererseits ist es fraglich, je nach Deinem Partner, ob die ganze GU nun für Wochen in Ferien fährt? Es keinen anderen gäbe, der mit Euch die Abnahme durchführen könnte?