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Mängel vor Eigentumsübertragung

2Antworten3’412Aufrufevon Gast · 30. Oktober 2008letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Carlos30. Oktober 2008
    Liebe Haus-Forum Community

    Wir haben letzten Monat ein vier jähriges EFH gekauft. Nach einer intensiven Renovations-Woche (Wände streichen, Laminat verlegen) sind wir vergangenes Wochenende eingezogen. Jetzt sind wir zwar nudelfertig aber total happy.

    Nun haben wir ein paar kleinere Mängel festgestellt. Einige dieser Mängel wurden uns seitens der Verkäuferschaft anlässlich der Hausbesichtigung vor Abschluss des Kaufvertrags gemeldet. Sie sind auch bereit die Kosten für eventuelle Reparaturen aus "Goodwill" zu übernehmen.

    Zwischen Hausbesichtigung und Eigentumsübertragung ist nun ein defekter Rollladen hinzugekommen. Die Verkäuferschaft hat uns darüber leider nicht informiert und ist auch nicht bereit die Reparaturkosten hierfür zu tragen. Ein gebrauchtes Haus produziere halt hin und wieder Ausfälle, und rechtlich gesehen seien sie nicht verpflichtet für diese Reparaturkosten aufzukommen, so die Meinung der Verkäuferschaft.

    Ist das so? Besteht nicht zumindest eine Meldepflicht seitens der Verkäuferschaft, wenn zwischen Hausbesichtigung und Eigentumsübertragung Mängel oder Defekte auftreten? Einen Rechtsstreit werden wir sicher nicht anstreben. Irgendwo muss ja auch die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. Aber uns nimmt schon wunder, ob das Vorgehen und die Argumentation der Verkäuferschaft korrekt ist.

    Vielen Danke für Eure Meinungen und Inputs.

    Gruss Carlos

  2. Arcuos2’160 Beiträge30. Oktober 2008
    Hallo Carlos,

    wenn Ihr ein bestehendes Haus kauft (also nicht selber baut) und keine Garantien mehr anwendbar/übertragbar sind (von seiten des Erbauers/GU usw.), dann ist in der Regel nichts zu machen. Da gilt "wie gesehen". Wenn Ihr bei Übergabe den Mangel überseht, dann ist es Euer Pech - es sei denn Ihr habt im Kaufvertrag ausdrücklich geregelt, dass der Verkäufer z.B. innerhalb eines halben Jahres für "verdeckte" Mängel haftbar/aufkommen ist/muss.

    Grüssle

    Arcuos

  3. Carlos30. Oktober 2008
    Hallo Arcuos

    Die Garantien wurden zwar an uns abgetreten (fünf Jahre nach SIA), denke aber nicht, dass wir für diesen Defekt den Handwerker belangen können. Du hast recht, dass das Haus "wie gesehe" gekauft wurde. Nur eben..., der defekt entstand zeitlich zwischen kaufentscheidender Besichtigung und Eigentumsübertragung. Eine Übergabe hat nicht stattgefunden, sondern wurde mit der notariellen Eigentumsübertragung vollzogen.

    Gruss

    Carlos