Baumängel / Entschädigung
- bambi983 Beiträge6. Mai 2010Seit heute bin ich Mitglied beim Haus.Forum und seit knapp 3 Wochen Besitzer eines EFH.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Bei meinem Haus gibt es verschiedenste Mängel. So sind so ziemlich alle Stahlzargen zerkratzt, Boden (bacana) ist nicht sauber verlegt, Treppe ist in einem nicht tolerierbarem Zustand gefertigt (massive Differenzen), durch ein Fenster pfeifft der Wind durch, es ist kaum zu glauben.
Eine Bauabnahme hat aus zeitlichen Gründen (Bauleiter ist im Urlaub) noch nicht stattgefunden. Wie so oft wurden wir vertröstet. Termine wurden selten eingehalten (das sei normal so).
Jetzt zu meinen Frage:
- Wie muss ich betreffend der Mängel vorgehen?
- Was kann ich z.B. für die missratene Treppe verlangen? Man kann sie ja schlecht neu machen (Beton).
- Kann ich meine Zeit, die ich aufwenden musste entschädigen lassen?
- Wie lange muss ich warten, bis alles i.O. ist?
Bin echt langsam verzweifelt. Weil jeder dem anderen die Schuld zuschiebt und keiner die Verantwortung übernehmen will.
Bitte helft mir.
- Bauprofi739 Beiträge7. Mai 2010bambi98
ACHTUNG DRINGEND
Bitte sofort aktiv werden, wenn DU einen Vertrag nach SIA 118 hast. So !!!MUSSS!!! innerhalb von 30 Tagen eine Abnahme stattfinden. Wenn diese nicht gemacht wird, so sind alle Mängelrechte für offensichtliche Mängel verwirkt!!!!!!!!!
Kannst auch mit mir Kontakt aufnehmen.
Gruss Bauprofi
- bambi983 Beiträge8. Mai 2010Hallo Bauprofi
Merci für deine Antwort. Habe einen Termin (innerhalb 30 Tage) mit der Bauleitung vereinbart.
Gehe ich richtig in der Annahme, wenn dieser meine Mängelliste unterschreibt bzw. selber eine neue erstellt, dass dies dann soweit erledigt ist? Wie genau müssen die Mängel umschrieben sein? Reicht es wenn ich schreibe z.B. Sockelleisten im Allgemeinen nicht sauber montiert? Oder muss jede Leiste separat beschrieben werden?
- Fred752 Beiträge8. Mai 2010
...........
Ist Dein Bauleiter Deutscher? Dann wäre er im Urlaub.
Eine Bauabnahme hat aus zeitlichen Gründen (Bauleiter ist im Urlaub) noch nicht stattgefunden. .........
Ist er Schweizer, ist er in den Ferien. /emoticons/default_rolleyes.gif
Trotzdem. ich wünsch Dir dass die Sache mit der Abnahme klappt.
Gruss, Fred
- agelix150 Beiträge9. Mai 2010Hallo Bambi
Wie Du gegen die Mängel vorgehen musst, hängt von Deinem Vertrag ab.
Schau bitte mal in Deinem Kaufvertrag nach. Findest Du einen ähnlichen Passus: "Sämtliche Garantieansprüche gegen die am Bau beteiligten Firmen, Handwerker und Unternehmen werden auf den Zeitpunkt der Übergabe der Liegenschaft abgetreten an die Käufer.", dann musst DU eine Mängelbehebung bei jedem einzelnen Handwerker einfordern.
Eigenheim: Pfusch ist im Preis inbegriffen - Beobachter
Das sollte dann rasch passieren, denn wenn der GU einzelne Arbeiten schon vor längerer Zeit abgenommen hat, dann läuft eventuell auch die zweijährige Garantiefrist für Dich schon in einem halben Jahr ab!
Findest Du keinen ähnlichen Passus, dann ist der GU Deine Ansprechsperson. Dann die dokumentierten Mängel dem GU übergeben und während der Besichtigung sich von einen Baufachmann unterstützen lassen.
Falls die Garantieansprüche an Dich abgetreten worden sind, kannst Du folgendermassen vorgehen:
Jeder Mangel sollte sorgfältig dokumentiert werden, dafür sind Fotos besonders geeignet. Am Telefon schilderte ich dem Handwerker kurz die Sachlage und kündete ein pdf-Mängeldokument per Mail an. Nach drei Tagen telefonierte ich wieder und vereinbarte einen verbindlichen Termin. Wenn der Termin nicht eingehalten wurde, dann telefonierte ich nach 30 Minuten und vereinbarte sofort einen neuen Termin usw. usw.
Ein Tipp: Mitglied des HEV (Hauseigentümerverein) werden, dort kriegst Du per Telefon unentgeltliche juristische Beratung (ca. 15 Minuten) oder für ein sehr moderates Honorar eine vertiefte Unterstützung.
Deine aufgewendete Zeit wird nicht entschädigt.
Für sehr grosse Mängel (Treppe) Baufachmann (bei Hev oder hier im Forum nachfragen) zuziehen.
Die Fenster müssen gerichtet werden, die Fensterfirma aufbieten.
Ich wünsche Dir viel Ausdauer!
- Bauprofi739 Beiträge9. Mai 2010Hallo Bambi98
Also es muss innerhalb dieser 30 Tage ein Protokoll mit dem Vertragspartner erstellt werden in dem alle Mängel genau beschrieben werden. Dieses Protokoll muss von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden. Wichtig ist natürlich auch deine Vertragsgrundlage, wie ich bereits in der ersten Antwort geschrieben habe. Die Mängel müssen quantitativ wie qualitativ Beschrieben werden. Es ist auch genug Zeit für diese Abnahme einzuplanen. In der Regel dauert diese Abnahme, da Sie eben einer der wichtigsten Termine am Bau ist, zwischen 4-8 Stunden. Wenn dein Baupartner hier einen kurzen Schnelldurchgang machen will, so ist das nicht in deinem Interesse und Vorsicht ist geboten. Wenn er den Termin nicht wahrnehmen möchte oder ihn verzögert, dann noch mehr Vorsicht. Wenn der Bauleiter in den Ferien ist, ist dass nicht dein Problem, er muss einen Stellvertreter aufbieten. Wenn es ein Architekt ist, so muss er eben selbst kommen. Ich kann hier nur empfehlen, dass man sich zu diesem Termin einen Fachmann beiseite holt.
Der Hinweis mit dem HEV ist nicht schlecht, es gibt aber den Hausverein Schweiz, welcher nach meiner Meinung, die bessere Wahl ist.
Gruss Bauprofi
- Franziska_Palme1 Beiträge14. Juni 2010 · bearbeitetHallo,
das klingt nach viel zeitlichem Aufwand.. Das bleibt dir wohl nicht erspart :-( Ich würde mir in dieser Situation immer einen Fachmann zur Seite holen.Ich habe damals mit der EKB in Deutschland gebaut und habe den Leuten blind vertraut.Blindes Vertrauen war im nachhinein ein großer fehler Genauso gut hätte ich mir einen Gutschein für mein gesamtes Erspartes verschenken können. Das Haus hatte von oben bis unten Mängel! Eine Gutschrift oder zumindest eine Ausbesserung gab es nicht. Ich musste ohne irgendeinen Rabatt den Handwerker nochmal kommen lassen und die Kosten selbst tragen. Um den Gut Schein, zu wahren habe ich mich anfangs auch nicht beschwert. Nie wieder!! Was Bauprofi sagt ist vollkommen richtig. Immer am Ball bleiben und schauen, dass man alles ohne Zeitverzug geltend macht. nachträglich ist sowas deutlich schwieriger.