Kündigung der Wohnung während Hausbau?
7Antworten4’286Aufrufevon Gast · 4. Januar 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
- Sweet Home4. Januar 2008Hallo
Weiss jemand Bescheid, ob die Vermieter uns kündigen können, während dessen wir unser Haus bauen??? Welches sind die Kündigungsfristen wenn kein schriftlicher Vertrag besteht?
Gruss
Sweet Home
- turbo4. Januar 2008Hi
Klar können sie künden. Ein Hausbau ist kein Hinderungsgrund.
Er kann für Dich aber die Möglichkeit sein, vor Schlichtungsstelle einen Aufschub der Kündigung bis zu ca. zwei Jahren zu erwirken.
Es kommt aber auf den Kündigungsgrund und ob Eigenbedarf angemeldet wird an. Ideal für den Vermieter ist, wenn die Miete nicht oder nicht pünktlich eingeht.
Kündigungsfristen sind im Obligationenrecht festgelegt. Hab grad keines zur Hand. Aber meist gelten Ende März, Ende Juni und Ende September als ordentliche Kündigungstermine.
Die Kündigungsfrist ist im Privatwohnungsbereich drei Monate.
Die Kündigung muss auf einem amtlichen Formular mitgeteilt werden. Da ist die Rechtsmittelbelehrung aufgedruckt. Damit hast du alle benötigten Infos zur Hand.
Gruss
Turbo
- Gelöschtes Mitglied 11184. Januar 2008
Hi
Bin nicht ganz sicher, aber ich meine, dass es vor ein paar Jahren eine Gesetzrevision gab.
Klar können sie künden. Ein Hausbau ist kein Hinderungsgrund.
Er kann für Dich aber die Möglichkeit sein, vor Schlichtungsstelle einen Aufschub der Kündigung bis zu ca. zwei Jahren zu erwirken.
Es kommt aber auf den Kündigungsgrund und ob Eigenbedarf angemeldet wird an. Ideal für den Vermieter ist, wenn die Miete nicht oder nicht pünktlich eingeht.
Kündigungsfristen sind im Obligationenrecht festgelegt. Hab grad keines zur Hand. Aber meist gelten Ende März, Ende Juni und Ende September als ordentliche Kündigungstermine.
Die Kündigungsfrist ist im Privatwohnungsbereich drei Monate.
Die Kündigung muss auf einem amtlichen Formular mitgeteilt werden. Da ist die Rechtsmittelbelehrung aufgedruckt. Damit hast du alle benötigten Infos zur Hand.
Gruss
Turbo
Danach kann auf Ende jeden Monats gekündet werden, ausser Dezember. Fristen sind 3 Monate.
- booker1’201 Beiträge5. Januar 2008Hallo
Nein es gilt der Mietvertrag. In den meisten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate (ausser man hat was Längeres vereinbart) auf ortsübliche Zügeltermine - 31.3. 30.6. oder 30.9.
Die Verwaltung hat genau wie Du das Recht den Vertrag jederzeit unter Einhaltung dieser Termine zu künden. Als Mieter sitzt Du aber dank des aktuellen Mietrechtes am längeren Hebel und kannst rauszögern. Hat er denn gute Gründe Euch zu künden (Nichtbezahlung der Miete o.ä. ?)
Wenn aber kein schriftlicher Betrag besteht gilt das Gesetz. Lies mal hier:
www.ch.ch - Willkommen - Kündigung des Mietvertrags
Mein Tipp: Sucht zuerst das Gespräch mit dem Vermieter, vielleicht kommt er Euch entgegen. Sicherlich ist er auch froh wenn Ihr das ohne grossen Ärger mit Schlichtungsstelkle etc. über die Bühne bringen könnt.
- Sweet Home6. Januar 2008Vielen Dank für die vielen Infos, bei uns sieht es folgendermassen aus:
Wir sind vor 4 Jahren in das Bauernhaus eingezogen und haben alles auf unsere Kosten renoviert und hatten daher einen festen Vertrag auf 4 Jahre (das unterschriebene Doppel des Vertrages haben wir nie bekommen, obwohl wir dies nochmals eingefordert haben). Dieses Haus steht nun zum Verkauf (das haben wir gewusst, dass sie dies mal im Sinne haben) wir haben im Juli das Gespräch mit dem Vermieter gesucht, wir möchten noch 1/2 Jahr verlängern, was sie nicht wollten, da sie das Haus eben verkaufen wollen (Miete wurde immer pünktlich bezahlt 🙂). Nun werden wir auf Herbst/Winter in unser Eigenheim einziehen können und wissen eben nicht, ob das Bauernhaus noch vorher verkauft werden kann oder nicht und wir so dann nochmals umziehen müssten :-/.
Gruss
Sweet Home
- turbo6. Januar 2008Hi
Infos findest Du im Obligationenrecht, Kapitel Miete. Dann weisst du es richtig. Aber grundsätzlich gilt, Bei Verkauf gehen die Mietverträge auf den neuen Käufer über und behalten die Gültigkeit. Dh. Auch der neue Käufer müsste erst künden, was Ihr wiederum anfechten könnt.
Solltet Ihr die Kündigung auf einem nicht amtlichen Formular erhalten haben, ist sie nichtig.
Gruss
Turbo
- polo367 Beiträge6. Januar 2008
Vielen Dank für die vielen Infos, bei uns sieht es folgendermassen aus:
Handelt es sich also somit um einen befristeten Mietvertrag?
Wir sind vor 4 Jahren in das Bauernhaus eingezogen und haben alles auf unsere Kosten renoviert und hatten daher einen festen Vertrag auf 4 Jahre (das unterschriebene Doppel des Vertrages haben wir nie bekommen, obwohl wir dies nochmals eingefordert haben).
Sweet Home
- Ban Immo10 Beiträge21. Januar 2008Guten Tag
Grundsätzlich:
Kauf bricht Miete nicht!
Das heisst: Besteht ein mündlicher Mietvertrag wurde dies mit der Übergabe der Schlüssel bestätigt.
Will nun der heutige Eigentümer des Bauernhauses künden, infolge Verkauf des Hauses ist diese Kündigung nichtig.
Die Käuferschaft kann mit dem Tage der Beurkundung des Kaufvertrages (Eintrag Tagesjournal Grundbuchamt) auf einen ortsüblichen Termin 3 Monate infolge Eigenbedarfs künden.
Es obliegt natürlich auch dir das mündliche Mietverhältnis 3 monate im voraus auf einen ortsüblichen Termin zu kündigen.
Mich würde interessieren ob ein Immobilienmakler in diese Angelegenheit involviert ist. Wenn Ja, Wer? Dieser müsste eventuelle Hausaufgaben nachholen.
Gruss Ban Immo