Guten Tag,
Ich habe eine rechtliche Frage bezüglich dem Mieterschutz.
Unser Vermieter hat uns auf den 31. Juli die Wohnung gekündigt. Zuerst einmal ohne Grund angabe.
Wir wohnen in einer 3 Familien Wohnung. Nun haben wir herausgefunden, das die Wohnung nebenan renoviert werden sollte.
Daher muss er dem Nebenmieter eine gleiche Wohnung zur Verfügung stellen. UNSERE!!!!
Darf er das?????
Danke für die Antwort.
Grüsse
Roger
Soweit ich weis, ist ein Grund notwendig, z.B. Eigenbedarf oder dringende Renovationen. Schau mal da:
http://www.mieterverband.ch/fileadmin/alle/Dokumente/Merkblaetter/mb_kuend_vermieter_anfechtung.pdf
Gruss, Xcoder
PI pinkidinki 175 Beiträge 16. März 2013 · bearbeitet vor 14 Jahren NEIN! auf keinen Fall ist diese Kündigung ohne Begründung rechtmässig und auch nicht wenn sie die Wohnung dem Nachbar vermieten wollen. Da kann sich der Vermieter auf dem Kopf stellen, er kommt damit nicht durch
du kannst Einspruch dagegen erheben, am besten per einschreiben und bei der Schlichtungsstelle in deiner nähe dagegen klagen
ist keine so grosse Sache
Gruss Jose
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"wir gugen nur" noch! Hallo, laut Mieterverband muss kein Grund benannt werden. Erst auf Nachfrage, siehe Link.
Wie oben erwähnt sollte der nächste Schritt die Mietschlichtungsstelle sein, die die Kündigung prüft. Fristen beachten !
Geprüft werden sollte, Kündigungsart(Kantonales Formular), bei Familienwohnung doppelte Kündigung, etc ...
http://www.mieterverband.ch/fileadmin/alle/Dokumente/Merkblaetter/mb_ft_ord_kuend_miet_u_vermiet.pdf
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich habe bereits vermutet, dass dies nicht Regelkonform ist.
Danke für eure Bestätigung!
Werden dass natürlich anfechten und hoffentlich entschuldigt sich der Vermieter.
Finde das sowas von unterstes Niveau.
Danke und Grüsse