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Befristeter Mietvertrag

6Antworten5’663Aufrufevon baufrau · 29. Januar 2008letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. baufrau320 Beiträge29. Januar 2008
    Hallo

    ich hoffe, jemand kann mich richtig informieren..

    Mein Mietvertrag der jetztigen Wohnung läuft nach 3 Jahren am 31.10.08 ab. Ist es richtig, dass ich dann aus dem Mietverhältnis nur mit einer einfachen Mitteilung aussteigen kann? Oder muss ich ordnungsgemäss kündigen? Ich habe im OR nachgelesen, dort steht, dass befristete Mietverträge ohne Kündigung beendet werden können, ausser sie würden stillschweigend weitergeführt. Mein nächster Kündigungstermin wäre dann erst der 1. April 09. Mein Haus wird etwa im Oktober 08 fertig, da möchte ich doch nicht noch länger Miete zahlen../emoticons/default_smile.png

  2. Mike480 Beiträge30. Januar 2008
    Die Antwort kann nur lauten: Es kommt auf den Vertrag an!

    Steht im Vertrag, dass dieser bis 31.10.08 befristet ist und nichts weiter, läuft er ohne Mitteilung einer Seite aus.

    Steht aber, dass sich dieser ohne Gegenbericht bis X automatisch um eine gewisse Zeit verlängert, ist eine (fristgerechte) Kündigung notwendig, da ansonsten die stillschweigende Verlängerung in Kraft tritt.

    Lg, Mike

  3. umbauer180 Beiträge30. Januar 2008
    Ich kann der Meinung von Mike zustimmen.

    Liebe Grüsse

    Umbauer

  4. baufrau320 Beiträge31. Januar 2008
    Danke für eure Antworten.

    Genau steht folgendes:

    "Der Vertrag endet ohne weiteres am 31.10.08. Ab 31.10.08 gelten übliche Kündigungsfristen von 3 Monaten auf 30. März und 30. September".

  5. umbauer180 Beiträge31. Januar 2008
    Liebe baufrau

    Du hast die Möglichkeit "ohne weiteres" per 31.10.08 auszuziehen und die Wohnung zu übergeben.

    Tust Du dies nicht, riskierst Du eine Verlängerung bis Mindestens 30. März 2009. Ich rate Dir, dem Vermieter mitzuteilen, dass Du per 31.10.08 ausziehen willst und einen Übergabetermin zu vereinbaren. Der Vertrag geht nämlich offenbar davon aus, dass sich das befristete Mietverhältnis nach dem 31.10.08 in ein unbefristetes Verhältnis wechselt. Mitteilung unter Einhaltung der Kündigungsformalitäten etc. deshalb, denn wenn Du aus irgend einem Grund den Auszug nicht auf den Tag genau hinkriegst (bzw. einen Tag Verspätung bekommst) könnte Dich der Vermieter (wenn es ganz dick kommt) auf den Nächsten Kündigungstermin vertrösten....

    Liebe Grüsse

    Umbauer

    PS: Was war denn die Absicht beim Mietvertrag (d.h. wie lange läuft der Vertrag denn schon)

  6. baufrau320 Beiträge31. Januar 2008
    Hallo Umbauer

    der Vertrag läuft seit dem 1. November 2005. Ja, ich werde also sicher sobald wie möglich dem Vermieter Mitteilung machen, dass ich per 31.10.08 ausziehen werde und werde fristgerecht schriftlich kündigen. Ich denke, so ist es am besten, oder?

    Liebe Grüsse baufrau

  7. umbauer180 Beiträge31. Januar 2008
    Dann hast Du sicher keine Probleme (Einschreiben, ankommend 3 Monate (d.h. 31.7.08) beim Vermieter).