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Kanalisationsproblemme

1Antwort3’211Aufrufevon Traps · 31. Mai 2012letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. Traps2 Beiträge31. Mai 2012
    Bei einer Spühlung von Leitungen und TV-Konrolle hat man Mängel festgestellt wie Deformationen, harte Ablagerungen (vermutlich noch vom Bau), Beschädigungen (Loch), Inkrustationen, vermutlich ein zu geringes Gefälle an manchen stellen, fehlende Stutzen und Pläne die nicht mit der Realität übereinstimmen.

    Sind das Baumängel die man rügen sollte? Unsere 5 Jährige Frist läut bald ab. Kann da jemand helfen?

  2. Pfälzer9’908 Beiträge31. Mai 2012
    Hallo Traps

    Das solltest Du... ja eher musst.. natürlich melden. Wobei dies eigentlich bereits hätte direkt nach Fertigstellung auffallen müssen..sofern denn, wie sonst üblicherweise ausgeführt, eine Spülung und Kameraaufnahme, erfolgt wäre.

    Also.. Mängelrüge erstellen... gleich eine Kopie der entdeckten Mängel (Bericht/Bilder) angefügt.. und per Einschreiben/Rückschein ab an den GU/TU oder Architekten...wer immer Dein Partner ist.