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Handänderungssteuer im Kanton Solothurn ab 2011 abgeschafft

1Antwort4’736Aufrufevon guguseli · 20. Juni 2010letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. guguseli2 Beiträge20. Juni 2010
    Guten Tag

    Wir sind am Planen eines EFH im Kanton Solothurn.

    Baubeginn könnte Oktober 2010 sein.

    Nun wir ja ab 1.1.2011 die Handänderungssteuer im Kt. SO aufgehoben (für Private). Gibt es eine Möglichkeit, mit einem Vorvertrag bereits per Oktober das Land zu übernehmen, mit bauen zu beginnen und erst am 2.1.2011 das Land zu überschreiben/kaufen?

  2. Hüsli143 Beiträge20. Juni 2010
    Hallo guguseli

    Auf der Site vom Kanton Solothurn ist es sehr genau definiert:

    Inkrafttreten

    Die Änderung wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten, wie dies der Kantonsrat für den Fall der

    Annahme der Initiative am 6. Mai 2009 beschlossen hat. Die Befreiung gilt für Geschäfte, die ab

    dem Datum des Inkrafttretens abgeschlossen werden. Massgebend ist das Datum des Verpflichtungsgeschäftes,

    d.h. der öffentlichen Beurkundung des Kauf-, Tausch- oder Schenkungsvertrages,

    weil in der Regel zu diesem Zeitpunkt der Steueranspruch entsteht. Nicht entscheidend

    sind die Daten des Grundbucheintrags, mit dem das Eigentum übergeht, oder des Übergangs

    von Nutzen und Gefahr. Ist der Kaufvertrag jedoch unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen

    (z. B. Bewilligung eines Bauprojekts), wird er erst mit dem Eintritt der Bedingung

    verbindlich, so dass der Steueranspruch zu diesem Zeitpunkt entsteht.

    Da musst du dich mit dem Verkäufer einigen.