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Handänderungssteuer Kanton Bern

3Antworten4’419Aufrufevon Gast · 25. Dezember 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. baeranderli6825. Dezember 2011
    Weiss jemand wie das mit der Handänderungssteuer läuft?

    Wir wollen Bauland kaufen, haben aber bisher noch keine Baubewilligung und auch keinen Werkvertrag unterschrieben, da wir noch dabei sind welche Grösse/Aufteilung u.s.w. zu planen.

    Gibt es eine Sperrfrist zwischen Kauf des Baulandes und der Einreichung des Baugesuchs, Werkvertrages damit man die Handänderungssteuer nicht auch auf den Baukosten des Hauses zahlen muss?

    Habe hier im Forum gefunden dass man bei dem Landkauf noch keinen Werkvertrag unterschrieben und das Baugesuch eingereicht haben darf, aber nicht ob man eben eine Frist einhalten muss zwischen Landkauf und Baugesuch/ Werkvertrag.

    Gruss

    bareanderli68

  2. jomazi1’373 Beiträge26. Dezember 2011
    Hallo Bareanderli,

    Im Prinzip gibt es keine Sperrfrist. Einzig wichtig ist, das kein "kausalen" Zusammenhang zwischen Landverkäufer und Projekterfasser/Architekt existiert. Im Kaufvertrag sollte stehen, dass du beim Landverkauf keine Architekturverpflichtung eingegangen bist.

    Aus persönlicher Erfahrung würde ich aber dennoch darauf achten, dass ein Architekturvertrag erst nach dem unterschreiben des Kaufvertrages eingegangen wird. Dies macht das Argumentieren einfacher, wenn der Kanton sich betr. der Steuer meldet. Und das wird er machen...

    Aber eben, besteht keinerlei zusammenarbeit/zusammenhang zwischen Architekt/GU und dem Landverkäufer bist du auf der sicheren Seite!

    liebs Grüessli, jomazi

  3. baeranderli6826. Dezember 2011
    Hallo Jomazi,

    Danke schon einmal für deine hilfreiche Antwort.

    Da ein GU die Baulandparzellen verkauft, wird es wohl schwierig nachzuweisen sein das wir nicht mit ihm bauen werden, obwohl wir frei sind.

    Es haben dort schon andere gekauft und gebaut.Die ersten drei sind umhin gekommen und mussten nur die Handänderungssteuer auf das Grundstück bezahlen, bei den anderen sechs hat das Grundbuchamt sich quer gestellt und auf Grundstück und Baukosten bestanden.

    Ich denke das es schwierig wird, auch wenn man keine Architekturverpflichtung im Kaufvertrag eingetragen hat um die Steuer auf Baukosten herum zu kommen.

    Lieben Gruss

    baeranderli68

  4. jomazi1’373 Beiträge27. Dezember 2011
    Hallo baeranderli

    Ja, diese wichtige Info hast du uns vorenthalten, dass Landverkäufer und Projektverfasser die gleiche Firma ist!

    Aber bist du denn wirklich frei? Also vekauft dir die Generalunternehmung tatsächlich das Land, auch wenn du mit einem Konkurent dein Projekt realisierst? In der Regel ist es so, dass die GU's sich mit diesen eigenen Landreserven auch ihre Auftragsbücher für ihr Kerngeschäft, das Hausbauen füllen...

    Komisch, dass der Kanton seine Handhabung bei verschiedenen Hausbauern auf der gleichen Wiese geändert hat... Aber es ist tatsächlich so, dass der Landverkäufer und der Projektverfasser in keiner Weise zusammen zu tun haben dürfen, ansonsten die Steuer auf den gesamten Projektkosten anfallen wird. Und die momentan glücklichen, denen eben diese Steuer erspart blieb könnten sich bald mal wundern, wenn die Nachsteuer vom Kanton Bern eingefordert wird. Dies könnte passieren, weil sich benachteiligt fühlende beim Kanton beschweren...

    Also, kaufst du Land, und baust tatsächlich nicht mit diesem GU, wird der Kanton die Handänderungssteuer nur vom Landpreis verlangen können! Kaufst du das Land und baust mit dem Landverkäufer, wir die Steuer auf Grund vom ganzen Projekt berechnet!

    liebs Grüessli, jomazi