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Hallenmarkierungen

1Antwort965Aufrufevon dbesic · 11. Juli 2014letzter Beitrag vor 12 Jahren
  1. dbesic1 Beiträge11. Juli 2014
    Hallo zusammen, 

    Ich weiss zwar nicht, ob ich hier am richtigen Ort, doch ich brauche dringend einen Ratschlag im Zusammenhang mit Garantiefällen.

    Vor ca. einem Jahr wurden in einer Sporthalle die Markierungen (Linien) für einen Basketballfeld angebracht. Wir merken erst heute, als wir auf dem Feld die Meisterschaft austragen wollen, dass die Arbeiten nicht ganz gemäss Instruktionen ausgeführt wurden.

    Haben wir in diesem Fall Anrecht auf eine Garantie oder hätten wir die Mängel unmittelbar nach der Ausführung der Arbeiten melden müssen?

    Ich und ein ganzer Verein freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.

    Gruss,

    D. Besic

  2. Pfälzer9’908 Beiträge11. Juli 2014 · bearbeitet
    Hallo D.Besic

    Grundsätzlich solltest Du den Mangel dem Ausführenden melden. Dabei wäre zu prüfen, ob die Ausführung nach SIA oder OR vergeben wurden? Nach OR, wenn der "Schaden" (wobei ich nun nicht wirklich weiss worin der besteht... falsche Markierung...ablösende Markierungen....falsche Abmessungen....oder was auch immer), wenn er bei Abnahme vorhanden gewesen ist und nicht direkt gerügt wurde, dann kein Mangel mehr wäre. Nach SIA kannst Du auch offene/sichbare Mängel innerhalb 2 Jahren nachmelden.

    Die Mängelrüge solte per Einschreiben/Rückschein an den Ausführenden gehen... inkl. Beschreibung was nun mangelhaft wäre....ggf.   Bildern oder Dokumenten beifügen, die dies untermauern würden.