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Mängelrüge

12Antworten5’909Aufrufevon Tonia · 19. April 2011letzter Beitrag vor 16 Jahren
  1. Tonia16 Beiträge19. April 2011
    Hallo zusammen

    wir haben vor 2 Jahren eine Wohnung gekauft. Ende März 11 war die 2-Jahresgarantie Abnahme. Wir haben damals beim GU den Parkett für die gesamte Wohnung aus dem Vertrag genommen und haben ihn selbst gekauft und verlegt (mit Hilfe eines Profi). Nach 2 Jahren hat sich der Boden um bis zu 1,2 cm gesenkt. Die Zierleiste hängt somit ziehmlich in der Luft und es sieht sehr unschön aus. Bei der Abnahme meinte der beauftragte des GU er wisse, dass es wie eine Ausrede klinge, aber da wir den Parkett aus dem Vertrag rausgenommen haben müssen wir selber für das heruntersetzen der Zierleiste aufkommen. Wir hätten damals von unserem Parkettleger ein Formular ausfüllen lassen sollen indem er keine Haftung für den Betonboden übernehme (habe das bestimmte Wort hierfür leider vergessen). Wir sollen doch mal eine Offerte für das heruntersetzen der Zierleisten einholen und dem GU schicken. Ich hatte das Gefühl, dass wenn es nicht zu teuer ist, es ev. das GU doch übernehen würde. Leider ist dieser Herr in der Zwischenzeit gestorben und das GU will von unserer Offerte nichts wissen. /emoticons/default_sad.png

    Wie sollen wir jetzt vorgehen? Unser Bauvertrag basiert auf SIA 118.

    Herzlichen Dank

    Tonia

  2. Automation2’255 Beiträge19. April 2011
    Dass sich Fussboden noch senken, sollten alle handwerker wissen. Demzufolge kannst du nur abwarten mit der Montage der Fussleisten und Silikonfugen, oder entsprechend diese halt neu machen.

    Kein GU wird dir die Garantie für das NICHTabsenken der Betonböden übernehmen, und somit sind Fugen und Sockelleisten auch von einer Garantie ausgeschlossen.

  3. Tonia16 Beiträge19. April 2011
    Danke für deine Antwort.

    Das sich der Boden noch absenkt ist ja allgemein bekannt. Nur gibt es dafür glaube ich auch eine Norm wieviel man akzeptieren muss. Der Parkettleger der uns eine Offerte für's Absenken der Zierleisten gemacht hat meinte auch, dass 1,2 cm eindeutig zu viel sei. Bei unserem Vertrag steht übrigens nichts davon, dass Fugen und Sockelleisten von der Garantie ausgeschlossen sind.

    LG

    Cala

  4. Fliesenleger69 Beiträge1. Mai 2011
    Tia Sockel rausnehmen und Neu runter setzen. Wenns ein geschraubter Sockel ist , dann kann man Ihn ja wieder verwenden. Und der Maler/Gipser bis am Boden gestrichen hat, dann deckts ja.

  5. Tonia16 Beiträge25. Mai 2011
    Hallo zusammen

    Unterdessen wurde die Wohnung ein zweites Mal abgenommen. Plötzlich ist das GU bereit, ohne Druck unsererseits, die Hälte der Kosten für das Runtersetzen der Sockel zu Uebernehmen. Es gibt ja eine SIA Norm (SIA V251/1 Kapitel 5.83) darin steht, dass: Die Rückverformung maximal 7mm betragen darf. Bei uns sind es aber bis zu 12mm! Es erscheint mir merkwürdig, dass das GU plötzlich die Hälfte der Kosten bezahlen möchte. Ich habe da den Verdacht, dass sie den gesamten Betrag übernehmen müssten und es einfach probieren mit der Zusage der Hälfte.

    Liebe Grüsse

    Cala

  6. Pfälzer9’908 Beiträge25. Mai 2011
    Die Rückverformung maximal 7mm betragen darf. Bei uns sind es aber bis zu 12mm!

    Ich habe da den Verdacht,

    Cala
    Hallo Cala

    Den Verdacht hätte ich an Deiner Stelle ebenfalls...somit liegst Du in Deiner Einschätzung hinsichtlich der Kostenübernahme auch genau richtig.

    Hätte er bei 6mm schon die Hälfte angeboten, ohne dies zu müssen, dann wäre es Kulanz gewesen.... jetzt ist es einfach sein Problem. Sobald die Normvorgabe überschritten ist, ist es ein Mangel!

  7. Tonia16 Beiträge26. Mai 2011
    Hallo Pfälzer

    als Grund dafür das sie nicht die gesamten Kosten übernehmen geben sie an, dass wir den Parkett selbst in Auftrag gegeben hätten und der Parkettleger es versäumt hat die Haftung für den Unterlagsboden abzulehnen.

    Liebe Grüsse

    Cala

  8. Pfälzer9’908 Beiträge26. Mai 2011
    Hallo Cala

    Dieses Argument kann man so nicht gelten lassen. Es ist einfach Blödsinn.

    Der Parkettleger, gleich wer ihn nun beauftragt hatte, konnte das "Vorgewerk" nur auf seine Qualiät und Ebenheit überprüfen! Er kann, und muss nicht ahnen können, oder nachfragen, ob der GU, bzw. der Estrichleger oder wer auch immer, eine falsche, weil zu weiche, Dämmung eingebaut hat.

    Somit kann und wird er auch keine Haftung übernehmen. Der Fehler (für den Parkettleger unsichtbar) liegt in der GU-Leistung! Hier wurde eine falsche, sich zu stark pressende, Dämmung eingebaut.

  9. Tonia16 Beiträge26. Mai 2011
    Hallo Pfälzer

    danke für deine Antwort. Wir haben ja den Parkett selbst mit Freunden (Parkettleger) verlegt. Das GU sagt der Parkettleger hätte ein Revers?(ich hoffe das ist das richtige Wort) unterschreiben sollen. Bin nicht sicher ob er uns einen Strick daraus machen kann, dass nicht eine Parkettfirma den Parkett verlegt hat. Sondern wir privat mit Freunden. Wir haben unterdessen eine Offerte für das Heruntersetzen des Sockels eingehohlt. Diese Firma hat mit dem GU gesprochen und die haben ihm das Gleiche gesagt. Der Herr der uns die Offerte gemacht hat empfiehlt uns den angebotenen Betrags des GU's zu nehmen.

    Danke für deine Mühe

    Lieber Gruss

    Cala

  10. emil172’299 Beiträge26. Mai 2011 · bearbeitet
    Seltsame Argumentation.

    Der GU soll doch mal das OR, Abschnitt Werkvertrag, prüfen.

    Niemand muss die Mängelfreiheit eines Werks garantieren, das er nicht selbst erstellt hat, also kann man auch nicht verlangen, dass ein Dritter dies explizit ausschliessen muss, um nicht in Haftung genommen zu werden. Der Bodenleger hätte den Auftrag ablehnen sollen, wenn für ihn offensichtlich gewesen wäre, dass der Untergrund ungeeignet ist.

    Da der Bodenleger, den Ihr bestellt habt, kein Vertragsverhältnis mit dem GU hat, der den feherhaften Unterboden zu verantworten hat, geht es den GU auch nichts an, was im Vertrag des Bodenlegers mit Euch steht. Das einzige, was der GU einwenden könnte, ist, dass der Bodenleger den Unterboden durch unsachgemässes Verlegen beschädigt habe, aber das ist absurd ("Der Bodenleger hat zu schwere Arbeiter geschickt, welche die Unterbodendämmung zusammengedrückt haben").

  11. Tonia16 Beiträge27. Mai 2011 · bearbeitet
    Hallo Emil17

    vielen Dank für deine Antwort. Mann fühlt sich den GU schon ein wenig ausgeliefert, wenn mann sich in der Baubranche nicht auskennt. Was bedeutet den "Revers" genau? Ich habe im OR Werkvertrag geschaut aber nichts gefunden (oder nicht richtig verstanden). Unter welchen Abschnitt seht es den?

    Danke für deine Hilfe

    Liebe Grüsse

    Cala

  12. Flat E.1’540 Beiträge27. Mai 2011
    Hallo Tonia

    sollte wohl "Regress" (Rückgriff) heissen

  13. Tonia16 Beiträge27. Mai 2011
    Hallo zusammen

    der Begriff "Revers" (gespr. Rövers) stimmt schon ev. wird es anders geschrieben. Mir wurde gesagt, dass der Parkettleger diesen "Revers" hätte unterschreiben lassen sollen und somit keine Verantwortung für den Unterlagsboden zu übernehmen falls dieser noch zu nass gewesen wäre. Der Unterlagsboden war aber nicht zu nass, denn sonst hätte sich sicher der Parkett gelöst. Der Parkett liegt perfekt auf dem Unterlagsboden er hat sich nur bis zu 12 mm gesenkt. Ich verstehe eigentlich nicht was das Verlegen des Parketts mit dem Absinken des Unterlagsboden zutun hat. Hätte man den Parkett 2 Wochen später verklebt, dann hätte er sich doch genau so gesenkt oder?

    Danke für eure Hilfe

    Cala