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Mängel nachmelden

2Antworten1’737Aufrufevon miriam · 30. November 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. miriam52 Beiträge30. November 2009
    Hallo zusammen

    Ich brauche Eure Hilfe.

    Vor 1.5 Monaten haben wir eine Eigentumswohnung übernommen.

    Nun haben wir kleinere Mängel gesammelt:

    wie zum Beispiel:

    - Kratzer in der Glasduschwand

    - Hicke in der Steinabdeckung

    - Flecken auf dem Balkongerüst

    - Platte mit Hick ab im Badezimmer....

    Diese haben wir nachgemeldet.

    Nun die Antwort des Generalunternehmers:

    "Die beschriebenen Beschädigungen können wir nicht entgegennehmen da die Uebergabe der Wohung am ...xx stattgefunden habe. Danke für das Verständnis..."

    Das geht doch nicht? Wir haben ja diese 2-Jahresgarantie?!?

    danke für Eure Hilfe

  2. Bauratgeber193 Beiträge30. November 2009
    Hallo Miriam

    Leider hat der GU recht, diese Mängel wären bereits an der Abnahme sichtbar gewesen und wurden somit von dir (stillschweigend) akzeptiert.

    Daher ist es wichtig bei der Bauabnahme wirklich genau hin zusehen.

    Beste Grüsse

  3. Bauprofi739 Beiträge1. Dezember 2009
    Hallo miriam

    Muss hier Bauexperte (leider) recht geben. Ein offensichtlicher Mangel ist bei der Abnahme des Werkes schriftlich festzuhalten. Deshalb auch mein Tread. dass die Abnahme einer der wichtigen Termine im Bauherrenleben ist.

    Es ist manchmal gut in solchen Situationen einen Fachmann dabei zu haben, der weis was alles auf so ein Protokoll gehört.

    Gruss Bauprofi