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Sind das Baumängel?

6Antworten3’338Aufrufevon Gast · 1. Februar 2011letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. silberpfeil1. Februar 2011
    Guten Tag miteinander,

    im Dezember 2008 sind wir in unser Haus eingezogen, mitdem wir eigentlich sehr zufrieden sind. Bezüglich Baumängel habe ich nun ein paar Fragen:

    - In der Dusche sind gewisse Fugen porös und es hat sich zum Teil auch Schimmel gebildet! Muss der Hersteller diese Fugen neu machen? Was ist die normale Lebenszeit von so einer Fuge?

    - Bei der Eingangstüre hat sich bei einer Silikonfuge auch Schimmel gebildet. Kann ich da auch mit Garantie rechnen?

    - Wir haben ein Elementhaus (Holzständerbauweise) gebaut. Holz ist ja bekanntlich ein Naturbaustoff, der sich auch im laufe der Zeit bewegen kann. Bei uns haben sich an ein paar Orten am Innenabrieb Risse gebildet. Diese Risse sind ja überhaupt nicht gefährlich, aber wenn man weiss wo sie sind, ärgeren sie einem. Kann ich da auch auf Garantie pochen?

  2. nasche3’484 Beiträge1. Februar 2011
    Wir hatten auch Risse und die wurden auf Garantie behoben.Kittfugen haben auch Risse und wird auch behoben.Schimmel habt ihr nur in den Fugen?? In der Eigentumswohnung hatten wir mit Schimmel und Pilzbefall zu tun. MATERIAL,war der Übeltäter.

  3. Pippen2’281 Beiträge2. Februar 2011
    @Silberpfeil

    Wegen dem Schimmel:

    Wie sieht denn Dein Lüftungsverhalten aus? Schimmel gilt nur als Baumangel, wenn man die allg. Lüftungsregeln beachtet.

  4. Gutsverwaltung10 Beiträge14. April 2012
    Gemäs paritätischer Lebensdauertabelle des Mieterverbandes und des Hauseigentümerverbandes beträgt die Lebensdauer für Fugen 8 Jahre, während der sie abgeschrieben werden müssen. D.h. müssen Fugen nach 8 Jahren neu ausgefugt werden, muss der Mieter keine Kostenbeteiligung mehr übernehmen. Im Idealfall müssen Fugen jedoch nicht zwingend nach 8 Jahren ersetzt werden.

  5. Hennessy854 Beiträge31. Mai 2012
    Liebe Gutsverwaltung: und wie ist das im Eigentum? Kann ich da auch darauf pochen, dass die Fugen 8 Jahre halten müssen?

  6. Gutsverwaltung10 Beiträge31. Mai 2012
    Mieterverband und HEV können doch nicht beschliessen, wie lange etwas zu halten hat. In der Lebensdauertabelle wird schlicht festgehalten, über welchen Zeitraum etwas abgeschrieben wird. Und wenn es nach der Abschreibedauer ersetzt werden muss, geht dies nicht zulasten der Mieter; vorher wird vermutet, dass der Mieter unsorgfältig damit umgegangen ist.

    Auf etwas pochen können sie sehr wohl. Wie lange steht auf dem Garantieschein. Wenn Auf Ihrer Fugenrechnung steht «garantiert 37 Jahre schneeweiss» oder «5 Jahre Garantie gegen Schimmelbefall» oder etwas ähnliches, dann haftet derjenige, der dies versprochen hat. Sonst ist es halt so, dass alles eine Lebensdauer hat, und diese variert je nach Qualität und Beanspruchung.

    Zum Glück ist die Schweiz noch ein Land, wo nicht jeder Atemzug gesetzlich reglementiert ist, sondern zwei Handelspartner (Hauseigentümer, Handwerker) frei aushandeln können, was sie wollen (Preis, Qualität, Leistung, Garantie, etc.).

  7. Pfälzer9’908 Beiträge31. Mai 2012
    Wenn man etwas nach oben schaut...dann sieht man leicht, dass das "Problem", bzw. der Beitrag darüber schon vor rund 1.5 Jahren war... das sollte also zwischenzeitlich doch wohl gelöst sein...

    Und wie er schon erwähnt hat, besitzt er ein Holzständerhaus... da gelten dann auch etwas andere Voraussetzungen... bzw. man muss an manchen Stellen eben eine ganz andere Vorsorge treffen.

    Hallo Hennessy

    Schaue mal in Deinen Vertrag... da steht was über die Gewährleistung von Fugen... speziell die Silikonfugen sind nicht Bestandteil einer Gewährleistung. Weder in der SIA, noch in der VOB.

    Aber natürlich wird man schon aus Kulanz im ersten Jahr (denn so...oder länger... sollten die natürlich trotzdem halten) keinen Aufstand machen und solche erneuern.