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Grenz- und Gebäudeabstand bei Rückbau

23Antworten6’860Aufrufevon Ben. · 7. Februar 2020letzter Beitrag vor 6 Jahren
  1. Ben.309 Beiträge15. Juni 2020 · bearbeitet
    Hat jemand eine Art Vorlage für die Abtretung von Grenzabständen? Was muss da drauf stehen?

    EDIT: Kaum geschickt, schon was gefunden: http://www.ruemlang.ch/dl.php/de/0dtzx-p869kp/privatrechtliche_vereinbarung_gegenseitiges_generelles_naeherbaurecht.pdf

  2. geezer8 Beiträge1. Juli 2020
    Hallo Susann

    Herzlichen Dank Für Deinen Beitrag vom 10. Februar! Genau dieses Thema bereitet mir gerade Kopfzerbrechen.

    Altbau, die Kantonstrasse kam über die Jahre näher und näher. Jetzt liegt ein 2 bis 3 Meter breiter Streifen des Gebäudes innerhalb der 6 Meter Baulinie. Ich will teilweise aufstocken mit teilweise neuem Spitzdach.

    Wegen der scheinbar nicht besonders präzisen Gesetzeslage werde ich wohl einfach meine Wunschvorstellung beantragen und sehen wieviel davon Gemeinde und Kanton akzeptieren.

    Gruss Geezer

    1× hilfreich
  3. Susann6’311 Beiträge1. Juli 2020 · bearbeitet
    Wegen der scheinbar nicht besonders präzisen Gesetzeslage werde ich wohl einfach meine Wunschvorstellung beantragen und sehen wieviel davon Gemeinde und Kanton akzeptieren.
    Das ist sicher eine gute Idee, erst mal eine Planung einzureichen und beurteilen zu lassen. Ich würde wohl einfach direkt bei Frau Ghezzi anrufen und mich mündlich informieren lassen, wie vorzugehen ist 🙂  

    Im Kt. Zürich ist es zwar einigermassen gut geregelt und es gibt auch ein wenig Spielraum:
    Bildschirmfoto 2020-07-01 um 21.03.04.png

    Alles zu den Baulinien im Kt. ZH findest du hier ab §96. 

    1× hilfreich
  4. geezer8 Beiträge2. Juli 2020
    Nochmals vielen Dank Susann für den Hinweis auf §100 und §101 des Baugesetzes und Frau Ghezzi. 

    Gruss Geezer

    1× hilfreich