wir haben seit einem Monat neue Nachbarn, die neben uns gebaut haben. Sie wohnen nun, wie gesagt, einen Monat drin und wir haben nun bemerkt, dass sie den Grenzabstand von 4 Metern nicht eingehalten haben, d. h. sie sind knapp 20 cm zu nah an der Grenze. Wir haben Haus an Haus, also kein Nebengebäude, somit gelten die 4 m.. Wir haben genau 4 m zu Ihnen und auf Ihrem Plan sind eigentlich auch 4 m eingezeichnet. Wir haben das nun dem Architekten gemeldet und der hat es weitergeleitet. Sieht so aus, als dass der Geometer falsch gemessen hat.
Nun soll es eine Sitzung geben mit uns, dem Architekten, dem Geometer, Bauleiter und Leuten vom Bauamt, um eine Lösung zu finden.
Nun zu meiner Frage: Hat jemand von euch das schon mal erlebt oder Erfahrungen mit dem nicht Einhalten des Grenzabstandes? Wir fragen uns nun, was können wir machen oder verlangen (Entschädung, wie viel)?
Uns wurde einfach beim Hauseigentümerverband gesagt, wir sollen uns nicht so einfach abspeisen lassen, wir wären im Recht. Aber eben, was ist so üblich für eine Entschädigung bei diesen knapp 20 cm (Hausbreite und -tiefe je 12 m)
Vielen Dank schon im Voraus, bitte meldet euch! Danke
Die Entschädigungshöhe ergibt sich aus der Verkehrswertminderung deiner Liegenschaft. Der Verkehrswert ohne Unterschreitung minus Verkehrswert mit Unterschreitung des Grenzabstands entspricht der Entschädigung (Differenzmethode). Das wird bei einer solch kleinen Unterschreitung kein allzu grosser Betrag sein. Du kannst zusätzlich allfällige Inkonvenienzen (z.B. für Beratungskosten) geltend machen.
Ich persönlich würde das Thema auch sein lassen. Falls du wirklich was möchtest, dann könntest du höchstens das Näherbaurecht für beide Parteien verlangen und der Nachbar soll die Grundbucheinträge/Notar bezahlen... Aber wegen 20cm, weiss nicht so recht.
Der Baurechtler hat natürlich recht mit seiner Interpretation des Rechts. Anzufügen bleibt aber auch, dass der Nachbar selber ja nichts dafür kann, dass bei ihm falsch gemessen wurde. Gerade im Hinblick auf die gutnachbarschaftliche Bezihung würde ich also nicht versuchen, ihn in die Pfanne zu hauen, sondern klar zu kommunizieren, dass er ja auch "Geschädigter" ist!
Ein Rückbau scheint ja bei lediglich 20cm so oder so unverhältnismässig. Aber der Verursacher dieses "Messfehlers" bzw, dessen Haftpflichtversicherung müsste schon Etwas springen lassen. Bin interessiert zu hören, was da noch rauskommen wird.
Gibt es konkrete Benachteiligungen, die es nicht gäbe, wenn das Nachbarshaus 20 cm weiter weg stünde?
Falls nicht, wäre mir das egal, zumal hier keine Absicht vorlag.
Versetze Dich in die Lage der "fehlbaren" Bauherren.
Bei der Diskussion lieber eine gemeinsame Grenzmauer oder -hecke vereinbaren, das bringt beiden mehr an nutzbarer Gartenfläche, als um 20 cm Entschädigung (wo ist der Schaden?) zu feilschen, zumal ihr das ja auch erst nach Fertigstellung bemerkt habt.