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Grenzabstand

3Antworten2’965Aufrufevon HausFritz · 8. Dezember 2009letzter Beitrag vor 17 Jahren
  1. HausFritz423 Beiträge8. Dezember 2009
    Hallo zusammen

    Bei uns ist der Grenzabstand des Hauses 4m.

    Wie ist dies denn beim Keller (UG), müssen da die 4m auch eingehalten werden oder kann man da bis an die Grenze bauen ?

    Tx

    HausFritz

  2. cofe37 Beiträge8. Dezember 2009
    Bei Uns ist die Rede von 4m auf der Seite an der das nächste Haus liegt ,also Osten und 8m auf der Wohnseite also Westen.Auf der Ostseite wollen wir eine Garage Bauen,die darf bis an die Landgrenze gebaut werden.Ich nehme mal an das ist überall gleich.

    Gruss

    cofe

  3. reinbow7 Beiträge17. Dezember 2009
    naja, einfach so durfte die garage wohl kaum an die grenze gebaute werden. aber mit einem näherbaurecht ist das natürlich kein problem ;-)

    @ hausfritz

    der grenzabstand von 4m ist für den tagbau. sprich, alles was unter die erde kommt darf auch näher an die grenze ran. ich meine das ist national so geregelt. aber zur sicherheit, frag doch einfach bei der gemeinde nach (wobei die oft auch nicht viel ahnung vom bauen haben...)

  4. Gittl608 Beiträge18. Dezember 2009
    Weisst jemand von Euch, wie es aussieht mit der Abstand zwischen Haus und zb. einen Büro/Gewerbe-Gebäude?