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Gewinnsteuern innerhalb der ersten 5.Jahre

13Antworten3’292Aufrufevon PrinzessIn · 25. August 2007letzter Beitrag vor 19 Jahren
  1. PrinzessIn7 Beiträge25. August 2007
    Hallo zusammen

    Hätte da mal ne Frage.

    Wie ist das Prozentual mit den Gewinnsteuern innerhalb der ersten 5.Jahren? Wir haben im 2006 Land im AG gekauft und wollen es überbaut verkaufen!!

    Mein Mann hat es seinem Vater abgekauft, wird ab dem Verkaufdatum neu gerechnet obwohl es in der Familie war?

    Danke für Eure Antworten

  2. Noa948 Beiträge25. August 2007
    Soviel ich weiss, wird, wenn das Land gekauft wurde ab dem Kaufdatum gerechnet. Etwas anderes wäre gewesen, wenn es Dein Mann als Schenkung oder Erbe oder so erhalten hätte.

    Wir haben nämlich den gleichen Fall in der Familie.

    Vielleicht kann Dir aber noch jemand genauer (rechtlich) Auskunft geben.

  3. Alinghi19 Beiträge25. August 2007
    Vielleicht kann dir http://www.ag.ch/steueramt/shared/dokumente/pdf/2004_grundstueckgewinnsteuer.pdf weiterhelfen, sind leider einige Seiten. Ansonsten würde ich mal beim Steueramt anfragen, die können dir sicher weiterhelfen.

  4. booker1’201 Beiträge25. August 2007
    Hallo

    Ich würde es aber genau deswegen unbebaut verkaufen, damit die Belastung tiefer ist.

    Macht doch einen zusätzlichen Deal mit dem Architekten, damit er Euch noch einen Teil zahlt als Beteiligung. So kriegt Ihr das dann an der Grundstückgewinnsteuer vorbei.

  5. Gelöschtes Mitglied 111825. August 2007
    Hallo zusammen

    Hätte da mal ne Frage.

    Wie ist das Prozentual mit den Gewinnsteuern innerhalb der ersten 5.Jahren? Wir haben im 2006 Land im AG gekauft und wollen es überbaut verkaufen!!

    Mein Mann hat es seinem Vater abgekauft, wird ab dem Verkaufdatum neu gerechnet obwohl es in der Familie war?

    Danke für Eure Antworten
    Ist nach meiner Meinung in jedem Kanton anders. Schau mal unter Deinem Kantonalen Bestimmungen Baselland hat eine HP.

    Im Aaargau ist es nach einer Besitzdauer von 20 Jahren Steuerfrei.

  6. PrinzessIn7 Beiträge26. August 2007
    Hallo Noa, Alinghi

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    @booker Wir müssen keinen Architekten zuziehen da ich selber das Projekt zeichnen und ausführen werde!!!

    @franzmoni

    Nur das mit dieser Gewinnsteuer macht mir echt etwas Mühe.

    Ich ging voraussichtlich von 5.Jahren aus aber das wäre ja immernoch 35%? und all Jahr Reduziert sichs nur um 3% kann das sein? od. ist es im AG anders?

    BL kenne ich aber im AG ist es total anders!!

    Lg

  7. Gelöschtes Mitglied 111826. August 2007
    Hallo

    Habe soeben auf der HP des Kantons nachgesehen.

    Dort hat es Berechnungsbeispiele von Grundstückgewinnsteuern. z.B. Besitzdauer 14 Jahre dann kann vom Gewinn 70% in Abzug gebracht werden.

    Nicht vergesssen: sämtliche Aufwendungen in Abzug bringen. Also Notarkosten Grundbuch, usw. welche beim damaligen Kauf angefallen sind.

    Ab 25 Jahren mindestsatz von 5 %.

    Gib mal unter der Suchmaschiene gei google folgendes ein: Grundstückgewinnsteuer Aargau

  8. raycecile2’603 Beiträge27. August 2007
    Auf der Seite www.ag.ch kann man direkt suchen:

    http://www.ag.ch/steueramt/shared/dokumente/pdf/2004_grundstueckgewinnsteuer.pdf

  9. booker1’201 Beiträge27. August 2007
    ... oder Du drückst Dich um die Gewinnsteuern und machst es zum Beispiel so wie Jelmoli.

    Diese hat vor dem Verkauf Ihrer Immobillien die ganze Immobilliensparte ins Ausland nach den Niederlanden verlegt. Dem Zürcher Steueramt entgingen so gegen 200 Mio. CHF.

    Die Grossen können es sich leisten und die kleinen rupft man !

  10. umbauer180 Beiträge27. August 2007
    PrinzessIn

    Im Kanton AG erfolgt bei Geschäften innerhalb der Familie (Kind kauft von Eltern) keine Besteuerung (sofern das Grundstück kein Geschäftsvermögen war). In diesem Fall gelten für die Grundstückgewinnsteuer bei einem späteren Verkauf aber nicht Deine Gestehungskosten (d.h. der von Dir bezahlte Kaufpreis und Deine Investitionen), sondern die Gestehungskosten der Eltern (bzw. bei der letzten besteuerten Handänderung). Bei Geschäften innerhalb der Familie (wo die Besteuerung des Grundstückgewinnes grundsätzlich aufgeschoben ist), kann aber freiwillig eine Besteuerung verlangt werden.

    Wenn Ihr das Land überbaut verkauften wollt, müsst die Problematik "Gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler" )(= Fachbegriff) beachten. Ich hoffe dies ist ausreichend, es würde wohl zu weit führen, alles hier im Forum darzulegen.

    Grüsse

    Umbauer

  11. PrinzessIn7 Beiträge27. August 2007
    Hallo zusammen

    Vielen Dank für Eure Antworten

    @umbauer Danke für die ausführliche Beschreibung.

    Wir haben das grosse Grundstück mit altem Haus z.z vermietet aber von der Rendite her haben Wir nichts da die Renovationskosten für die Vermietung höher lagen ,desshalb will ich baldmöglichst ein Projekt planen..alles werden Wir bestimmt nicht verkaufen aber wenigstens einen Teil!

    Hab gelesen, dass nach 5.Jahren die Grundstückgewinnsteuer bei 32% liegt, dass wäre ja wahnsinn!!

    Ausser ich würde wieder etwas neues bauen und investieren!!

    Lg

  12. umbauer180 Beiträge27. August 2007
    PrinzessIn

    1. Vergiss nicht, dass das was Ihr Investiert (d.h. die Kosten Eures Projektes) nicht steuerbar sind, eben nur der Gewinn.

    2. Wenn Ihr das Grundstück von den Eltern übernommen habt (ohne die Steuer abzurechnen) und diese das Grundstück auch schon längere Zeit gehalten haben, rediziert sich die Steuer erheblich (bis auf mind. 5%).

    Grüsse

    Umbauer

  13. PrinzessIn7 Beiträge27. August 2007
    @umbauer mein Mann hat das ganze Haus mit Land seinen Eltern abgekauft inkl.Erbvorbezug da Geschwister schon ausbezahlt wurden!!

    Dachte, dass neu vom Kaufdatum aus gerechnet wird!!?

    Da ich das Projekt selber plane wird der Gewinn ziemlich ansteigen, ausser ich plan alles im Baurecht??!!!!

    Wääh es wird als wie komplexer..Sorry

    Lg

  14. umbauer180 Beiträge28. August 2007
    Am besten Ihr denkt zunächst Euer Projekt aus einer wirtschaftlichen Sich zu Ende und beantwortet (unabhängig von Steuerfolgen) die Frage, was Ihr den gerne machen würdet und hättet (Endzustand). Mit dieser Vorstellung und einer kompletten Übersicht der Vergangenheit (wer hat wann was von wem zu welchem preis gekauft, welche Steuern wurden bezahlt und was wurde investiert) geht Ihr dann zu Eurem Treuhänder/Steuerberater, der die sich ergebenden Steuerfolgen und ein allfällig damit verbundener Optimierungsbedarf (und Varianten wie Baurecht etc.) ausarbeiten kann....

    Liebe Grüsse

    Umbauer