Hallo
Wollte mal fragen, ob es möglich ist, unser Traum vom Haus zu verwirklichen, wenn uns meine Eltern von der 3. Säule Geld leihen würden (100'000 fr.), bzw. einen Teil als Erbvorbezug geben würden? Wie ist es steuertechnisch? /emoticons/default_confused.png
Merci und grüsse
Die 3. Säule kann man nur für *eigenes* Wohneigentum verwenden, nicht für Drittes! Das gilt für den vorzeitigen Bezug als auch für die Verpfändung. Mit 65 sieht das natürlich anders aus..
Die Säule 3a kann man sich bereits ab 60 auszahlen lassen. Für deine Eltern dürfte dies steuerlich aber nicht sehr interessant sein, da ja die Erträge in der Säule 3a steuerfrei sind. Eine Auszahlung vor 65 macht meiner Meinung nach nur Sinn, wenn sich so die Progression brechen lässt (mehrere 3a-Konti vorhanden oder Kapitalbezug aus Pensionskasse) oder man das Geld halt einfach benötigt (Frühpension).