Ich suche Antworten auf unser Vorhaben, ich hoffe es kann mir hier jemand helfen.
Mein Vater möchte mir sein Haus verkaufen. Wert hat es 700'000.- und ist noch mit einer Hypothek von 400'000 belastet. Nun war sein Vorhaben, dass er mir für die Differenz von den 300'000 ein zinsloses Darlehen gibt, welches ich monatlich über eine gesetzte Frist von 30 Jahren abbezahle. Ist das so möglich? Und kann ich die Hypothek einfach so übernehmen? Eigenkapital habe ich kaum was, verdienen tu ich 78'000 im Jahr.
Du hattest recht, die Bank will noch 130k Eigenkapital von mir sehen :-(
Wir sind nun etwas am rotieren... was gäbe es denn sonst noch für Möglichkeiten damit ich das Haus übernehmen kann? Schenkung? oder wie machen das andere?
Ja das Problem ist, dass die Festhypothek die er abgeschlossen hatte noch 8 Jahre läuft :wacko: ! Da kann man ja nicht so einfach auf eine andere Bank wechseln!
Wir dachten an eine offizielle Schenkung, aber inoffiziell würde ich im das Geld zahlen wie unser Vorhaben war. Ich habe aber keine Ahnung ob das geht, wie das geht, was sind die Konsequenzen... Ich konnte mir leider noch keine brauchbare Antwort ergoogeln...
Das lustige ist ja eigentlich, dass der Notar sagte dies wäre alles kein Problem...und jetzt tut die Bank blöd :-(
Schenkung über 130'000 wäre wohl die einfachste resp. einzige Lösung, sofern Dein Vater auf dem vollen Betrag besteht. Wenn Du Deinem Vater danach die TCHF 130 zurück zahlen willst, gilt es folgende Punkte zu beachten:
> sofern die Bank eine Kopie Deiner Steuererklärung einsehen will, wird ihr der Geldfluss zurück an Deinen Vater auffallen, da Du dies als Schenkung deklarieren musst
> diese Schenkung ist vermutlich steuerpflichtig (in den meisten Kantonen sind nur Schenkungen von den Eltern zu den Kindern steuerfrei)
Ein Bankmitarbeiter hat mir sogar direkt in einem Beratungsgespräch gesagt, wenn ich ein Darlehen von den Eltern erhalte soll ich das ihm gegenüber einfach als Schenkung deklarieren, damit er das bei der Tragbarkeitsrechnung nicht als laufende Ausgabe rechnen muss...
Schenkung über 130'000 wäre wohl die einfachste resp. einzige Lösung, sofern Dein Vater auf dem vollen Betrag besteht. Wenn Du Deinem Vater danach die TCHF 130 zurück zahlen willst, gilt es folgende Punkte zu beachten:
> sofern die Bank eine Kopie Deiner Steuererklärung einsehen will, wird ihr der Geldfluss zurück an Deinen Vater auffallen, da Du dies als Schenkung deklarieren musst
> diese Schenkung ist vermutlich steuerpflichtig (in den meisten Kantonen sind nur Schenkungen von den Eltern zu den Kindern steuerfrei)
Die Schenkung des Vaters ist eine Schenkung von Eltern zu Kindern... ergo wohl nicht steuerpflichtig. Ansonsten stimme ich dir vollkommen bei.
Genau an sowas dachte ich! Aber warum zum Teufel sagt die Bank das nicht? Beim heutigen Termin konnten sie jedenfalls keine Lösung anbieten.
Ich könnte ihm die Rückzahlung ja monatlich Bar geben oder es über das Haushaltskonto auf einer anderen Bank laufen lassen. Gut wenn die Bank will würde sie das wohl schon herausfinden.
Sobald du eine Zahlungsverpflichtung hast .. egal ob vertraglich geregelt oder nur per Handschlag abgemacht wird die Bank sagen du hast das Geld nicht und das Risiko steigt, dass du die Hypo nicht bezahlen kannst.
Wenn du sowas machst darf die Bank, welche dir die Hypo gibt davon nichts wissen. - Bekommt sie das dann aber irgendwie raus, kann es sein dass die Hypo fristlos gekündigt wird.
Die Schenkung des Vaters ist eine Schenkung von Eltern zu Kindern... ergo wohl nicht steuerpflichtig. Ansonsten stimme ich dir vollkommen bei.
Ich habe das wohl missverständlich formuliert: Ich habe (oder wollte..) nicht auf die ursprüngliche Schenkung eingehen, sondern auf den Geldfluss zurück zum Vater. Und das wäre dann nicht eine Darlehensrückzahlung, sondern eben eine Schenkung vom Kind zum Vater, welche Schenkungssteuern auslösen würde.
Ach ja eines muss ich vielleicht noch klar stellen: die 130k die mein Vater mir "schenken" würde sind physisch nicht vorhanden (mein Vater hat auch kein Geld). Das wäre in dem Sinn nur ein Preisnachlass des Hauses! Zählt das dann immer noch gleich?
Ich glaube nicht, das wir dir hier im Forum eine rechtlich Verbindliche Aussage geben können.
Deshalb meine Empfehlung; Was spricht gegen einen Besuch bei einem Notar mit deinem Vater zusammen "mit dessen Kosten" um das juristisch genau abzuklären und anschliessend eine Lösung mit eurer Bank zu finden?
Wenn auch kein Bargeld vorhanden ist / fliesst, zählt es dennoch als Eigenkapital?
Ja, den er hat den Wert geschenkt bekommen in Form eines Hauses. Somit hat er den Wert in seinem Besitz, der als EK zählt.
BZW er hat die 130 weniger Schulden, was ja die Bank ursprünglich als Problem angesehen hatte.
Gegenfrage, was bringt deine Aussage ihn zum Notar / Anwalt zu schicken? - Ich denke uns ist allen bewusst, dass wir hier keine rechtlich verbindlichen Ratschläge erteilen können. Aber wir können Ideen sammeln, die Stachu dann als Grundlage dienen seine Verhandlungen bei der Bank in eine Richtung zu lenken die evtl. zum Ziel führen könnte.
Wenn auch kein Bargeld vorhanden ist / fliesst, zählt es dennoch als Eigenkapital?
Ja, den er hat den Wert geschenkt bekommen in Form eines Hauses. Somit hat er den Wert in seinem Besitz, der als EK zählt.
BZW er hat die 130 weniger Schulden, was ja die Bank ursprünglich als Problem angesehen hatte.
Gegenfrage, was bringt deine Aussage ihn zum Notar / Anwalt zu schicken? - Ich denke uns ist allen bewusst, dass wir hier keine rechtlich verbindlichen Ratschläge erteilen können. Aber wir können Ideen sammeln, die Stachu dann als Grundlage dienen seine Verhandlungen bei der Bank in eine Richtung zu lenken die evtl. zum Ziel führen könnte.
Aus meiner Sicht als Laie in diesem speziellen Fall fühle ich mich überfordert.