SucheFür Unternehmer
ThemaStart · Forum

Haus vom Vater abkaufen

38Antworten4’945Aufrufevon Stachu84 · 3. November 2016letzter Beitrag vor 10 Jahren
  1. Stachu8414 Beiträge3. November 2016
    Hallo zusammen

    Ich suche Antworten auf unser Vorhaben, ich hoffe es kann mir hier jemand helfen.

    Mein Vater möchte mir sein Haus verkaufen. Wert hat es 700'000.- und ist noch mit einer Hypothek von 400'000 belastet. Nun war sein Vorhaben, dass er mir für die Differenz von den 300'000 ein zinsloses Darlehen gibt, welches ich monatlich über eine gesetzte Frist von 30 Jahren abbezahle. Ist das so möglich? Und kann ich die Hypothek einfach so übernehmen? Eigenkapital habe ich kaum was, verdienen tu ich 78'000 im Jahr.

    Vielen Dank für eure Hilfe!!!

  2. Kaffeebart693 Beiträge3. November 2016
    Vermutlich ist hier die Bank und die Übernahme der Hypothek die grösste Hürde.

    Jenachdem wie es die Bank sieht sind die 300K ja Eigenkapital - darum würd ich mir eher keine Sorgen machen. Die Tragbarkeit aber ist der Knackpunkt.

    Unsere Bank würde rechnen 78'000 -13% (Lebenshaltungskosten, Steuern etc) = 67'860 -10'000 (Verpflichtung aus Darlehen Vater) = 57'860

    Da erhalte ich eine Tragbarkeitsrechnung von 37% (Ohne Verpflichtung gegen Vater) bzw. 43% (Verpflichtung gegen Vater beachtet)

    Könnte eng werden.

    Wird der Lohn voll anerkannt und die Verpflichtung gegenüber Vater ausser Acht gelassen sind es noch 32% - das wäre knapp an der Grenze

    Tragbarkeitsrechnung:


    Einkommen


          78'000.00


          57'860.00


     


     


     


    Zinsen


          20'000.00


     


    Amortisation


                      -  


     


    Unterhalt


            4'900.00


     


     


     


     


    Total


          24'900.00


     


    Tragbarkeit


                 43.03


     



    5% Zinsen auf 400'000 (Bei Tragbarkeitsrechnung üblich)

    Unterhalt 0.7 %

    Einkommen - 13% - 10'000 Verpflichtung

  3. Stachu8414 Beiträge9. November 2016
    Hallo Kaffeebart

    Vielen Dank für deine Antwort!

    Du hattest recht, die Bank will noch 130k Eigenkapital von mir sehen :-(

    Wir sind nun etwas am rotieren... was gäbe es denn sonst noch für Möglichkeiten damit ich das Haus übernehmen kann? Schenkung? oder wie machen das andere?

  4. Kaffeebart693 Beiträge9. November 2016
    Tipp: Mehrere Banken versuchen .. jeder rechnet etwas anders und der ein oder andere Berater hat vielleicht auch Tipss für eine Lösung.

    Mir würde hier nichts sinnvolles einfallen.

    Schenkung ist sicherlich eine Möglichkeit, aber dein Vater wollte es ja nicht verschenken 😉

  5. Stachu8414 Beiträge10. November 2016
    Ja das Problem ist, dass die Festhypothek die er abgeschlossen hatte noch 8 Jahre läuft :wacko: ! Da kann man ja nicht so einfach auf eine andere Bank wechseln!

    Wir dachten an eine offizielle Schenkung, aber inoffiziell würde ich im das Geld zahlen wie unser Vorhaben war. Ich habe aber keine Ahnung ob das geht, wie das geht, was sind die Konsequenzen... Ich konnte mir leider noch keine brauchbare Antwort ergoogeln...

    Das lustige ist ja eigentlich, dass der Notar sagte dies wäre alles kein Problem...und jetzt tut die Bank blöd :-(

  6. Brasser176 Beiträge10. November 2016
    Schenkung über 130'000 wäre wohl die einfachste resp. einzige Lösung, sofern Dein Vater auf dem vollen Betrag besteht. Wenn Du Deinem Vater danach die TCHF 130 zurück zahlen willst, gilt es folgende Punkte zu beachten:

    > sofern die Bank eine Kopie Deiner Steuererklärung einsehen will, wird ihr der Geldfluss zurück an Deinen Vater auffallen, da Du dies als Schenkung deklarieren musst

    > diese Schenkung ist vermutlich steuerpflichtig (in den meisten Kantonen sind nur Schenkungen von den Eltern zu den Kindern steuerfrei)

  7. milhouse232 Beiträge10. November 2016
    Ein Bankmitarbeiter hat mir sogar direkt in einem Beratungsgespräch gesagt, wenn ich ein Darlehen von den Eltern erhalte soll ich das ihm gegenüber einfach als Schenkung deklarieren, damit er das bei der Tragbarkeitsrechnung nicht als laufende Ausgabe rechnen muss...

  8. Matia435 Beiträge10. November 2016
    Schenkung über 130'000 wäre wohl die einfachste resp. einzige Lösung, sofern Dein Vater auf dem vollen Betrag besteht. Wenn Du Deinem Vater danach die TCHF 130 zurück zahlen willst, gilt es folgende Punkte zu beachten:

    > sofern die Bank eine Kopie Deiner Steuererklärung einsehen will, wird ihr der Geldfluss zurück an Deinen Vater auffallen, da Du dies als Schenkung deklarieren musst

    > diese Schenkung ist vermutlich steuerpflichtig (in den meisten Kantonen sind nur Schenkungen von den Eltern zu den Kindern steuerfrei)


    Die Schenkung des Vaters ist eine Schenkung von Eltern zu Kindern... ergo wohl nicht steuerpflichtig. Ansonsten stimme ich dir vollkommen bei.

  9. Stachu8414 Beiträge10. November 2016
    Genau an sowas dachte ich! Aber warum zum Teufel sagt die Bank das nicht? Beim heutigen Termin konnten sie jedenfalls keine Lösung anbieten.

    Ich könnte ihm die Rückzahlung ja monatlich Bar geben oder es über das Haushaltskonto auf einer anderen Bank laufen lassen. Gut wenn die Bank will würde sie das wohl schon herausfinden.

  10. Kaffeebart693 Beiträge10. November 2016
    Die Bank wird den Vorschlag nicht machen.

    Sobald du eine Zahlungsverpflichtung hast .. egal ob vertraglich geregelt oder nur per Handschlag abgemacht wird die Bank sagen du hast das Geld nicht und das Risiko steigt, dass du die Hypo nicht bezahlen kannst.

    Wenn du sowas machst darf die Bank, welche dir die Hypo gibt davon nichts wissen. - Bekommt sie das dann aber irgendwie raus, kann es sein dass die Hypo fristlos gekündigt wird.

  11. Stachu8414 Beiträge10. November 2016
    Also in dem Fall bleibt wohl nur die Barzahlung dass die nichts rauskriegen?

  12. Alpenwelt542 Beiträge10. November 2016
    Wie sieht es die Bank wenn du es vom Vater per Erbvorbezug erhältst?

    beobachter.ch/geld-sicherheit/erben/artikel/erbvorbezug_was-gilt/

  13. Brasser176 Beiträge10. November 2016
    Die Schenkung des Vaters ist eine Schenkung von Eltern zu Kindern... ergo wohl nicht steuerpflichtig. Ansonsten stimme ich dir vollkommen bei.
    Ich habe das wohl missverständlich formuliert: Ich habe (oder wollte..) nicht auf die ursprüngliche Schenkung eingehen, sondern auf den Geldfluss zurück zum Vater. Und das wäre dann nicht eine Darlehensrückzahlung, sondern eben eine Schenkung vom Kind zum Vater, welche Schenkungssteuern auslösen würde.  

  14. Stachu8414 Beiträge10. November 2016
    Ich weiss nicht wie die Bank das sieht, wahrscheinlich nicht positiv sonst hätten sie doch diesen Vorschlag gemacht!

    Also jetzt bin etwas verwirrter als vorher mit dem ganzen hin und her schenken 😛

  15. Stachu8414 Beiträge10. November 2016
    Ach ja eines muss ich vielleicht noch klar stellen: die 130k die mein Vater mir "schenken" würde sind physisch nicht vorhanden (mein Vater hat auch kein Geld). Das wäre in dem Sinn nur ein Preisnachlass des Hauses! Zählt das dann immer noch gleich?

  16. Kaffeebart693 Beiträge10. November 2016
    Ja, es sind 130 K weniger verpflichtung .. das Haus steht dagegen ergo hast du das Kapital ;-)

    Wenn es auch in Form von Stein und Beton gebunden ist 😛

  17. Alpenwelt542 Beiträge10. November 2016
    @Stachu84

    Zählt das dann immer noch gleich?
    Nein

    Ich glaube nicht, das wir dir hier im Forum eine rechtlich Verbindliche Aussage geben können.

    Deshalb meine Empfehlung; Was spricht gegen einen Besuch bei einem Notar mit deinem Vater zusammen "mit dessen Kosten" um das juristisch genau abzuklären und anschliessend eine Lösung mit eurer Bank zu finden?

  18. Alpenwelt542 Beiträge10. November 2016
    Ja, es sind 130 K weniger verpflichtung .. das Haus steht dagegen ergo hast du das Kapital ;-)

    Wenn es auch in Form von Stein und Beton gebunden ist 😛
    Was hilft deine Aussage@Stachu84 ?

  19. Kaffeebart693 Beiträge10. November 2016
    Was hilft deine Aussage@Stachu84 ?
    Na es ist eine Antwortr auf seine Frage!

    Wenn auch kein Bargeld vorhanden ist / fliesst, zählt es dennoch als Eigenkapital?

    Ja, den er hat den Wert geschenkt bekommen in Form eines Hauses. Somit hat er den Wert in seinem Besitz, der als EK zählt.

    BZW er hat die 130 weniger Schulden, was ja die Bank ursprünglich als Problem angesehen hatte.

    Gegenfrage, was bringt deine Aussage ihn zum Notar / Anwalt zu schicken? - Ich denke uns ist allen bewusst, dass wir hier keine rechtlich verbindlichen Ratschläge erteilen können. Aber wir können Ideen sammeln, die Stachu dann als Grundlage dienen seine Verhandlungen bei der Bank in eine Richtung zu lenken die evtl. zum Ziel führen könnte.

  20. Alpenwelt542 Beiträge10. November 2016 · bearbeitet
    Na es ist eine Antwortr auf seine Frage!

    Wenn auch kein Bargeld vorhanden ist / fliesst, zählt es dennoch als Eigenkapital?

    Ja, den er hat den Wert geschenkt bekommen in Form eines Hauses. Somit hat er den Wert in seinem Besitz, der als EK zählt.

    BZW er hat die 130 weniger Schulden, was ja die Bank ursprünglich als Problem angesehen hatte.

    Gegenfrage, was bringt deine Aussage ihn zum Notar / Anwalt zu schicken? - Ich denke uns ist allen bewusst, dass wir hier keine rechtlich verbindlichen Ratschläge erteilen können. Aber wir können Ideen sammeln, die Stachu dann als Grundlage dienen seine Verhandlungen bei der Bank in eine Richtung zu lenken die evtl. zum Ziel führen könnte.
    Aus meiner Sicht als Laie in diesem speziellen Fall fühle ich mich überfordert.

    Fachmann?