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Hausfinanzierung

9Antworten3’711Aufrufevon Goldlabel · 21. April 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. Goldlabel33 Beiträge21. April 2009
    Hallo /emoticons/default_additional/193.gif

    Ich habe hier mal eine Frage:

    Ich bekomme in der nächsten Zeit das Haus meiner Eltern überschrieben, jedoch behalten sie noch das Wohnrecht. Das Haus gehört aber rein rechtlich dann mir.

    Wenn ich nun selber ein Haus bauen möchte, akzeptiert dann die Bank dieses Haus als Sicherheit oder muss ich trotzdem noch 20% Eigenkapital einbringen?

    (Auf das Haus meiner Eltern könnte ich ohne Probleme 100ts SFr. aufnehmen)

    Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen...

    Mit lieben Grüssen und einen schönen Abend

    Stefan

  2. Muffinman239 Beiträge21. April 2009
    Also wenn dir das Haus deiner Eltern gehört, kannst du darauf ja wie von dir erwähnt die Hypothek um 100 KCHF erhöhen. Diese 100 KCHF kannst du damit als EK für dein nächstes Projekt verwenden. Verzinsen musst du dein EK jedoch leider.

  3. Goldlabel33 Beiträge21. April 2009
    Danke für die schnelle Antwort...

    ...eben, dass wusste ich nicht genau, ob wir dann auch das Eigenkapital verzinsen müssen...

    Danke!/emoticons/default_additional/20.gif

  4. Muffinman239 Beiträge21. April 2009
    Natürlich, denn das Eigenkapital des einen Hauses ist das Fremdkapital des Anderen.

    So hat sich Werner K. Rey ein ganzes Imperium aufgebaut /emoticons/default_biggrin.png

  5. john_w641’215 Beiträge21. April 2009
    Das Problem ist dass du so zur Summe kommst die du brauchts aber natürlich alles von der Bank d.h. mit Zinsen. Und damit steigt die Zinsbelastung - im Moment bei 2-3% kein Thema aber was passiert wenn die Zinsen steigen - ist es dann noch tragbar.

  6. john_w641’215 Beiträge21. April 2009
    Natürlich, denn das Eigenkapital des einen Hauses ist das Fremdkapital des Anderen.

    So hat sich Werner K. Rey ein ganzes Imperium aufgebaut /emoticons/default_biggrin.png
    Ach die Finanzjongleure können noch viel mehr Zaubern, so lange die nur auf existierende Sachen Kredite aufnehmen ist es ja noch seriös, da gibt es ganz andere Modelle im Investmant Banking.... aus heutiger Sicht ist Rey nur noch ein kleiner Fisch verglichen mit z.B. den Gebrüdern Lehmann oder Hr. Madoff
  7. sweetheart37 Beiträge21. April 2009
    Hallo Stefan

    Dies gehört zwar eigentlich nicht zu Deiner Frage, möchte Dir aber raten, den Erbvorbezug betreffend des Hauses Deiner Eltern mit einem Notar - welcher sich auskennt - genau zu besprechen. Schildere Dir kurz die Situation, welche uns passiert ist (hoffe es wird nicht zu kompliziert😱):

    Eltern haben Eigentumswohung an uns übertragen, wollten sicher gehen, dass die Wohnung in Familienbesitz bleibt, sollte jemals eine oder beide Elternteile in's Heim müssen.

    Papa wurde unerwartet zum Pflegefall und ist nun im Heim. Wollten wegen der hohen Heimkosten Ergänzungsleistungen beantragen. Da aber die Wohnung übertragen wurde, gelten 10% des Wertes der übertragenen Liegenschaft als Einkommen der Eltern.

    Ergo werden die EL gekürzt, auch wenn die ELtern von uns kein Geld bekommen - also gar kein zusätzliches Einkommen haben.

    Wäre die Wohnung noch in Ihrem Besitz, hätten sie die vollen EL.

    Der Clou - wird das Eigenheim zurück übertragen und dies von der zuständigen Behörde bemerkt, wird es nicht aktzepiert.

    Dies tönt alles etwas kompliziert, informiere Dich aber vor der Überschreibung genau. Unser Notar hat uns leider nicht darauf hingewiesen.

    Wir dachten, das ganze klug zu lösen und sind nun die doofen Idioten...

  8. griff891 Beiträge21. April 2009 · bearbeitet
    Wäre die Wohnung noch in Ihrem Besitz, hätten sie die vollen EL.
    Das ist wohl etwas zu einfach formuliert. Die Berechnung ist schon noch etwas komplexer. Siehe hier die vereinfachte "Gesetzgebung" der AHV/IV.

    Bei euch war möglicherweise das "Problem", dass der Übertrag und die Beantragung der EL zeitnah passierte und es so quasi als "Verschiebung von Vermögen zum Erhalt von EL" gesehen wurde. Somit müssten eigentlich diejenigen, welche das Vermögen erhalten haben, zumindest teilweise einspringen.

    Es ist ja auch nicht zu unterstützen, wenn Vermögen an die Nachkommen übergeben und anschliessend Sozialhilfe bezogen wird. (das ist allgemein gemeint und nicht auf euren Fall bezogen)!

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob Notare sich so genau im Sozialversicherungs- und Steuerrecht auskennen....

    Hier noch die Verordnung zur EL.

    Und das Gesetz

  9. john_w641’215 Beiträge22. April 2009
    Ich bin mir auch nicht sicher, ob Notare sich so genau im Sozialversicherungs- und Steuerrecht auskennen....
    Eine der Tätigkeiten von Notaren ist das Aufsetzen von Erbverträgen und die dazu gehörende Beratung. Da sollte die Fachkenntnis im Erb- und Familienrecht wie auch zugehörige Aspekte schon vorhanden sein. Es gibt z.B. im Kt. AG auch kombinierte Kanzleien die sowohl Rechtsanwälte wie auch Notare (speziell für Familien und Erbrecht) sind. Zudem ist das ganze nicht "so" exotisch als dass es ein Notar nicht wissen sollte. Es kommt aber wie immer auch auf die Person bzw. deren Motivation an.
  10. sweetheart37 Beiträge22. April 2009
    Das ist wohl etwas zu einfach formuliert. Die Berechnung ist schon noch etwas komplexer. Siehe hier die vereinfachte "Gesetzgebung" der AHV/IV.
    Es ist ja auch nicht zu unterstützen, wenn Vermögen an die Nachkommen übergeben und anschliessend Sozialhilfe bezogen wird. (das ist allgemein gemeint und nicht auf euren Fall bezogen)!

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob Notare sich so genau im Sozialversicherungs- und Steuerrecht auskennen....QUOTE]

    Finden wir auch. Aber der Kanton sieht da schwarz oder weiss.

    Bei der AHV steht: Bei selbstbewohnten Liegenschaften werden Fr. 112'500.- nicht als Vermögen brücksichtigt.

    Bei der Übergabe der Wohnung wurde ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart - Mama wohnt noch in der Wohnung. Aber der Freibetrag von 112'500.- ist gestrichen.

    Ich finde diese Handhabung sehr fragwürdig. Der Freibetrag wird gestrichen, auch wenn wir kein Geld bezahlt und unsere Eltern nichts erhalten haben. Ich sehe da keine Logik und verlange von jemandem, der für die Überschreibung ein Honorar von knapp 2000.- verlangt, dass er sich auskennt.