ich nehme an, es kann uns jemand helfen. kann man das geld aus der 3. säule bereits für den landkauf vorbeziehen oder gilt das nur für den hauskauf? wie sieht es mit der pensionskasse aus? wir haben über 50'000 franken überversichert und würden davon ca. 30'000 franken beziehen, ist das für den landkauf auch möglich?
Hier findest Du einige Antworten auf deine Fragen.
Grundsätzlich ist der Vorbezug nur für ein selbstbewohntes Eigenheim möglich. Du kannst den Vorbezug auch für das Bauland machen, wenn du deiner PK, Bank oder Versicherung glaubhaft bestätigen kannst, dass darauf ein Haus für den Eigengebrauch gebaut wird. Am Besten wäre, wenn das Bauland kurz vor Baubeginn des Eigenheims gekauft würde. Frag doch deine PK oder Bank, die können Dir ganz genau sagen, was möglich ist.
ich nehme an, es kann uns jemand helfen. kann man das geld aus der 3. säule bereits für den landkauf vorbeziehen oder gilt das nur für den hauskauf? wie sieht es mit der pensionskasse aus? wir haben über 50'000 franken überversichert und würden davon ca. 30'000 franken beziehen, ist das für den landkauf auch möglich?
danke für eure antworten.
gruss
sonja
Das leitet alles Deine Bank in die Wege. Die wissen auch Bescheid welcher Zeitpunkt am bsten ist, wegen den Steuern.
Kannst alles Vorbeziehen sogar vor dem Landkauf, machen wir diese Tage auch so.
Kannst alles Vorbeziehen sogar vor dem Landkauf, machen wir diese Tage auch so.
Das kann ich ehrlich gesagt nur schwer glauben. Mir hat sowohl die Pensionskasse als auch die Bank erklärt, dass ein Vorbezug ausschliesslich für den Bau und nicht für den Landkauf möglich sei.
Die Pensionskasse will dafür von der Bank einen Nachweis darüber, dass ein Baukredit-Konto eröffnet worden ist und die Bank wiederum gibt den Baukredit erst, wenn auch tatsächlich gebaut wird.
Ja, bei uns hätten wir auch keinen Vorbezug, für den Landkauf machen können. War sogar im Vertrag Festgelegt und auch Telefonisch wurde uns das immer wieder gesagt.
Ist ein Papierkram, hab ich vorher noch nie erlebt.
Die Pensionskasse will dafür von der Bank einen Nachweis darüber, dass ein Baukredit-Konto eröffnet worden ist und die Bank wiederum gibt den Baukredit erst, wenn auch tatsächlich gebaut wird.
Sowas gibt es doch wirklich nicht.
Dann müsst ihr irgendwie einen Vertrag mit einem Arch. oder GU vorlegen, dann gehts sicher.
Bedingung ist in der Regel ein unterzeichnerter Wervertrag (also auch GU oder TU) wenn ihr den vor dem Landverkauf abgeschlossen habt, sollte es klappen, ansonsten wird es m. E schwiereig. Aber achtung wer im Kt. Bern den Werkvertrag vor dem Landkauf abschliesst zahlt beim Landkauf die Handänderungssteuer auch auf dem Hauspreis.