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Säule 3a für den Hauskauf einsetzen: Vorbezug oder Verpfändung

Weshalb 3a-Geld beim Eigenkapital mehr zählt als Pensionskassengeld, was der Bezug an Steuern kostet und weshalb du ihn nicht zurückzahlen kannst.

Zwei Säule-3a-Kontoauszüge liegen nebeneinander, dazu ein Bankbüchlein mit hervorlugenden Schweizernoten und ein schwarzer Füllfederhalter.

Auf zwei 3a-Konten liegen 96’000 Franken, in der Pensionskasse 210’000. Für den Hauskauf braucht die Bank 180’000 Franken Eigenkapital, und rechnerisch ist beides mehr als genug. Trotzdem hängt die Zusage daran, aus welchem der beiden Töpfe das Geld kommt — und ob du es beziehst oder verpfändest. Diese zwei Entscheide kosten oder sparen im gleichen Fall mehrere tausend Franken, und einer davon ist nicht rückgängig zu machen.

Kurzantwort

  • Die Säule 3a zählt zu den harten Eigenmitteln, das Guthaben der 2. Säule nicht. Das ist der wichtigste Unterschied für den Hauskauf.
  • Erlaubt sind Erwerb und Erstellung von Wohneigentum zum Eigenbedarf, Beteiligungen und die Rückzahlung von Hypothekardarlehen (Art. 3 Abs. 3 BVV 3), geltend zu machen alle fünf Jahre.
  • Die BVV 3 kennt keinen Mindestbetrag — der Betrag von 20’000 Franken gilt für die 2. Säule.
  • Der Bezug ist sofort steuerbar, gesondert und zu einem Fünftel des Tarifs (Art. 38 DBG). Beim Bund sind das höchstens 2,3 Prozent, kantonal deutlich mehr.
  • Zurückzahlen kannst du einen 3a-Vorbezug nicht. Die Rückzahlungsregeln der 2. Säule gelten hier nicht.

Wann du an das Geld kommst

Art. 3 Abs. 3 BVV 3 lässt die vorzeitige Ausrichtung der Altersleistung für drei Zwecke zu: Erwerb und Erstellung von Wohneigentum zum Eigenbedarf, Beteiligungen am Wohneigentum zum Eigenbedarf und Rückzahlung von Hypothekardarlehen. Eine Ferienwohnung fällt nicht darunter, eine Renovation ebenfalls nicht — was die Begriffe genau bedeuten, richtet sich nach den Art. 2 bis 4 WEFV (Art. 3 Abs. 5 BVV 3).

Drei Regeln bestimmen den Zeitplan:

  • Alle fünf Jahre kann eine solche Ausrichtung geltend gemacht werden (Art. 3 Abs. 4 BVV 3).
  • Bis fünf Jahre vor dem Referenzalter — ab dann kannst du die Altersleistung ohnehin ordentlich beziehen (Art. 3 Abs. 1 BVV 3). Die Dreijahresfrist der 2. Säule (Art. 30c Abs. 1 BVG) gilt hier nicht.
  • Schriftliche Zustimmung des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin ist Voraussetzung (Art. 3 Abs. 6 BVV 3).

⚠ Ob die Fünfjahresfrist je Person oder je Vorsorgeverhältnis gilt, sagt die Verordnung nicht ausdrücklich. Wer mit zwei 3a-Konten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren plant, lässt sich das von der Stiftung vorher schriftlich bestätigen.

Weshalb die Säule 3a beim Hauskauf mehr wert ist als Pensionskassengeld

Die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung verlangen in Ziff. 2.1 einen Mindestanteil von 10 Prozent des Belehnungswerts an Eigenmitteln, die nicht aus dem Guthaben der 2. Säule stammen. In derselben Ziffer wird die Verpfändung von Guthaben der Säule 3a als mögliche Komponente der Eigenmittel genannt — ohne diese Einschränkung. Das ist der ganze Unterschied, und er entscheidet Finanzierungen:

Belehnungswert 900’000 Franken, angestrebte Belehnung 80 Prozent, nötiges Eigenkapital 180’000 Franken, davon 90’000 Franken hart.

FallHartes Geld2. SäuleTotalBeurteilung
A: 96’000 aus der Säule 3a, 84’000 aus der Pensionskasse96’00084’000180’000erfüllt
B: 84’000 gespart, 96’000 aus der Pensionskasse84’00096’000180’000⛔ 6’000 hartes Geld fehlt
C: 96’000 aus der Säule 3a verpfändet, 84’000 gespart180’0000180’000erfüllt, mit Reserve

Dieselbe Summe, dreimal — und einmal reicht sie nicht. Welche Mittel sonst noch als hart gelten, steht im Artikel zum Eigenkapital beim Hauskauf.

Dazu kommt eine schlichte Zinsüberlegung. Die SNB weist für gebundene Vorsorgegelder der Säule 3a im Juni 2026 einen Median von 0,175 Prozent aus; eine zehnjährige Festhypothek kostete im selben Monat im Median 1,89 Prozent. Wer 96’000 Franken auf dem 3a-Konto liegen lässt und dafür mehr Hypothek trägt, zahlt jährlich rund 1’650 Franken für die Differenz.

Vorbezug oder Verpfändung

VorbezugVerpfändung
RechtsgrundlageArt. 3 Abs. 3 BVV 3Art. 4 Abs. 2 BVV 3, Art. 8–10 WEFV sinngemäss
Du erhältst Geldjanein
Steuerfolge sofortja, Kapitalleistungkeine
Wirkung auf die Hypotheksenkt sielässt sie hoch
Wirkung auf das Alterskapitaldauerhaft wegbleibt, samt Zins
Zählt zu den harten Eigenmittelnjaja
Zustimmung DritterEhegatte, schriftlichEhegatte; für Auszahlungen zusätzlich der Pfandgläubiger (Art. 9 WEFV)
Rückgängig zu machen⛔ neinja, mit der Ablösung des Pfands

Die Verpfändung ist der stille Kompromiss: Sie schafft der Bank Sicherheit, ohne dass Geld aus der Vorsorge fliesst, und kostet dafür eine höhere Hypothek. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn dir nicht Eigenkapital fehlt, sondern die Bank ein zusätzliches Sicherheitspolster verlangt. Wird das Pfand später verwertet, gilt das steuerlich wie ein Vorbezug.

Der Vorbezug ist der Weg, wenn ohne ihn schlicht zu wenig Eigenkapital da ist. Wie dieselbe Frage in der 2. Säule aussieht — mit Rentenkürzung, Grundbuchanmerkung und blockierten Einkäufen —, steht im Artikel zu Vorbezug und Verpfändung von Pensionskassengeld.

Was der Bezug an Steuern kostet

Leistungen aus der Säule 3a sind nach Art. 83 BVG in vollem Umfang als Einkommen steuerbar, werden aber nach Art. 38 DBG gesondert vom übrigen Einkommen und zu einem Fünftel der Tarife nach Art. 36 DBG erfasst. Die ESTV beziffert die Belastung bei der direkten Bundessteuer dadurch auf höchstens 2,3 Prozent. Für die Kantone schreibt Art. 11 Abs. 3 StHG nur die gesonderte Besteuerung vor, keinen Tarif — dort liegt der grössere Teil der Rechnung, und er ist kantonal sehr verschieden.

Ein Punkt, den Paare übersehen: Die Kapitalleistungen beider Ehegatten werden im selben Jahr zusammengerechnet. Das EFD beschreibt es in seinem Faktenblatt vom 25. Juni 2025 als geltende Rechtslage und nennt es «Faktorenaddition». Was das ausmacht, am Beispiel von zweimal 48’000 Franken, gerechnet mit dem Tarif für Verheiratete 2026:

VarianteBemessungTarifbetragSteuer (ein Fünftel)
Beide beziehen im selben Jahr96’0001’616.00323.20
Bezüge in zwei Kalenderjahren2 × 48’0002 × 183.0073.20

250 Franken Unterschied bei der direkten Bundessteuer, und derselbe Effekt noch einmal deutlich stärker bei der Kantonssteuer — für nichts weiter als einen Auszahlungstermin über den Jahreswechsel. Die Regel daraus ist einfach und gilt für jeden grösseren Bezug: Leg nie zwei Kapitalleistungen ins gleiche Kalenderjahr, weder zwei 3a-Bezüge noch einen 3a-Bezug und einen Pensionskassen-Vorbezug.

Der Unterschied, den fast niemand kennt

In der 2. Säule kannst du einen Vorbezug jederzeit bis zur Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen zurückzahlen, und die dafür bezahlte Steuer wird auf schriftliches Gesuch ohne Zins zurückerstattet (Art. 30d BVG, Art. 14 Abs. 2 und 3 WEFV). Dafür sperrt ein offener Vorbezug nach Art. 79b Abs. 3 BVG die freiwilligen Einkäufe.

In der Säule 3a ist es umgekehrt. Eine Rückzahlung sieht die BVV 3 nicht vor — die entsprechenden Bestimmungen stehen im BVG und in der WEFV und gelten der 2. Säule. Bezogenes 3a-Kapital ist also endgültig aus der Vorsorge draussen, und die bezahlte Steuer bleibt bezahlt.

Umgekehrt fehlt in der BVV 3 auch die Einkaufssperre. Art. 7a Abs. 4 BVV 3 verbietet Einkäufe erst, wenn du eine Altersleistung nach Art. 3 Abs. 1 beziehst — also den ordentlichen Bezug, nicht den Vorbezug für Wohneigentum nach Abs. 3. Der einzige Weg zurück ist damit der laufende Beitrag: 2026 sind das nach der ESTV 7’258 Franken mit Pensionskasse und 36’288 Franken ohne, dazu allenfalls ein Einkauf nach Art. 7a BVV 3 für Beitragslücken der zehn vorangehenden Jahre, begrenzt auf ebenfalls 7’258 Franken je Einkauf. 96’000 Franken über den Einkauf wieder aufzubauen, dauert bei diesen Beträgen mehr als ein Jahrzehnt.

Was heisst das für dich

Teil dein Vermögen vor dem ersten Bankgespräch in zwei Spalten auf — harte Mittel inklusive Säule 3a auf der einen Seite, Guthaben der 2. Säule auf der anderen — und schau, ob die harte Spalte 10 Prozent des Belehnungswerts erreicht. Prüf, ob die Verpfändung genügt, bevor du beziehst: Sie kostet keine Steuer und lässt das Kapital verzinst in der Vorsorge. Wenn du beziehst, verteile Auszahlungen über den Jahreswechsel und leg keinen Pensionskassen-Vorbezug ins selbe Jahr. Verlang von deiner Stiftung schriftlich, wie lange sie für die Auszahlung braucht — die Sechsmonatsfrist von Art. 6 Abs. 1 WEFV gilt für die 2. Säule, in der Säule 3a bestimmt das Reglement die Frist, und ein Beurkundungstermin wartet nicht. Und rechne den Bezug als das, was er ist: eine endgültige Entnahme aus der Altersvorsorge. Diese Einordnung ist keine Vorsorge- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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