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Bauen im garten der eltern ?

5Antworten2’915Aufrufevon susu70 · 6. Februar 2009letzter Beitrag vor 18 Jahren
  1. susu701 Beiträge6. Februar 2009
    Hallo Zusammen,

    Frage, hat Jemand schon mal ein Haus im Garten der Eltern gebaut ?

    Wie nah darf man an die Grenze bauen ? Welches Recht gilt hier ?

    Usw. habe noch ca. tausend fragen... danke und Grüsse Susu

  2. tosci2’951 Beiträge6. Februar 2009
    Wir haben direkt zwischen meine Eltern und Grosseltern gebaut 🙂 Die anfänglichen Bedenken das man uns ständig reinredet oder ähnliches haben sich nicht bestätigt. Hat auch den Vorteil: Man KENNT den Nachbar 🙂 Bei uns war die Distanz kein Problem, haben 800m2 Land...

    Gruss

    Tosci

  3. Automation2’255 Beiträge6. Februar 2009
    Hallo Zusammen,

    Frage, hat Jemand schon mal ein Haus im Garten der Eltern gebaut ?

    Wie nah darf man an die Grenze bauen ? Welches Recht gilt hier ?

    Usw. habe noch ca. tausend fragen... danke und Grüsse Susu
    Grenzabstände sind auf der zuständigen Gemeinde zu erfragen, da diese je nach Region, Umgebung und Bauart anders sind.

    Ansonsten ein Näherbaurecht beantragen, bei welchem die Parteien einverstanden sind.

    Bei einem Doppeleinfamilienhaus passiert genau das, man trägt ein Näherbaurecht ins Grundbuch ein.

  4. Feminato207 Beiträge6. Februar 2009
    Hallöle

    Weiter sind noch folgende Aspekte zu beachten:

    . eigene Parzelle (grenzabstände massgebend)

    . Weiter ist noch die Ausnützung- oder Baumassenziffer zu berücksichtigen, sind auf der Parzelle noch Ausbaureserven vorhanden

    . Grenze kann nicht beliebig gezogen werden (abhänig von diversen Faktoren), benötigt eine Mutationsbewilligung der Gemeinde

    . Abstände zu Nachbargrundstücken und Strasse verschieden

    . Zudem dürfen Haüser nicht beliebig aneinander gebaut werden (Fassadenlänge ist limitiert ...)

    Genauere Angaben wären hier notwendig (Ausschnitt aus GIS?)

    Gruss

    Feminato

  5. 22gradWest7. Februar 2009
    Grundsätzlich gilt das selbe Recht wie für alle anderen auch und bezüglich dem was gilt, kann die Gemeinde oder das Gemeindebaureglement weiterhelfen. Ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn, von dem ich in eurem Fall einmal ausgehe ist dort von Vorteil wo ihr euch gegenseitig Ausnahmen zugestehtn könnt. Dies ist meist beim Grenzabstand (nicht aber beim Gebäudeabstand) oder etwa bei Pflanzabständen der Fall.

    Solche Ausnahmen sind aber ebenfalls im Gemeindebaureglement erwähnt.

    Schönen Tag

  6. Rakete1’101 Beiträge23. April 2009
    Hallo susu70

    Herzlich willkommen im Forum. Bin auch von Aesch BL./emoticons/default_biggrin.png

    Die Gemeinde gibt dir gerne genaue Auskunft.

    Würde es mir einfach sehr gut überlegen, ob ihr das wollt, ob das Verhältnis gut genug ist. Mein Vater ist ein lieber Schatz und lebt nur wenige hundert Meter von uns entfernt. Trotzdem sind wir manchmal auch froh um diese Meter.

    Ausserdem musst du bedenken, dass es für deinen Partner noch mal was anderes ist, als für dich...

    Liebe Grüsse aus Aesch!