wir überlegen uns in unserem Garten ein Gartenhaus zu bauen. Von der Grösse stellen wir uns etwa 2mx3m und 2.2m hoch vor. Was ich mich nun Frage: Brauchts dafür eine Genehmigung? Und wie sieht das bezüglich Näherbaurecht aus?
.. das ist in den Gemeindebauvorschriften geregelt. Häufig sind diese auf der Gemeindeseite bereits im Internet verfügbar. In unserer Gemeinde genügt eine Bauanzeige an die Behörde, Baugenehmigung brauchen wir keine, sofern wir mit dem Nachbar einig sind (der hat drauf unterschrieben.)
wir haben eine Baubewillgung benötigt (3 x 3 m) - und dies wurde sogar noch vom Bauamt überprüft weil unsere Nachbarn fanden, dass es wohl doch zu gross und zu nahe an der Grenze steht (war aber alles in Ordnung).