wir haben unser Haus gebaut und jetzt überlegen wir uns auch die Umgebung etwas zu verschönern.
Unser Haus/Grundstück ist an einer Hanglage. Deswegen möchten wir oberhalb unseres Hauses ein Teil des Geländes terrassieren. Vielleicht oben einen zusätzlichen Sitzplatz machen. Vielleicht mit einer Mauer, eventuell einem Spielplatz und Bäumen.
Zuoberst ist Wald - wir müssen auch Abstand vom Wald halten - 20 Meter. Ist in dem Bereich überhaupt etwas erlaubt zu machen?
Für was braucht man grundsätzlich eine Baubewilligung? Oder sollen wir einfach mal machen? Unser Gärnter meint das sei alles kein Problem - bin mir aber irgendwie nicht so sicher und will ja nicht, dass wir viel Geld ausgeben und am Schluss müssen wir alles "zurückbauen".
Kurt Wagner: Wie Ragiba00 geschrieben hat, nachfragen ist der sicherste Weg.
Bei uns im Kanton BL gibt es z.B.: für Mauern bis 1.20 m Höhe ein kleines Baugesuch. Dieses kann direkt über die Gemeinde abgewickelt werden. Kostet logischerweise, wie alles in der Schweiz.
Den Waldabstand darfst Du keinesfalls ausser acht lassen. Da sind die Behörden pingelig bis zum geht nicht mehr.
Aber sonst denke ich, brauchst Du keine weiteren Spezialgesuche einholen.