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EFH auf Bauland der Eltern / Parzellierung

1Antwort3’400Aufrufevon schmeni · 22. Januar 2012letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. schmeni1 Beiträge22. Januar 2012
    Guten Tag. Meine Eltern besitzen ein EFH auf einem Grundstück von insgesamt 1000 m2. Dieses Grundstück wird durch eine Privatstrasse geteilt, welche von div. Anwohnern benutzt werden darf. Den einen Teil dieses Grundstückes (ca. 500 m2) stellen uns meine Eltern nun für den Bau eines Eigenheims zur Verfügung. Damit wir das uns zur Verfügung stehende Landstück optimal nutzen können, wäre es wohl am besten wenn wir das Landstück erst nach der Fertigstellung des Eigenheims ab parzellieren würden. Somit könnten wir näher an die Privatstrasse bauen...! Nun bin ich mir aber nicht sicher ob dies rechtlich überhaupt machbar ist, resp. ob die Bank eine Hypothek gibt wenn das Grundstück formell noch nicht uns gehört. Hat jemand von euch diesbezüglich Erfahrungen gemacht? Vielen Dank für die Hilfe. /emoticons/default_ohmy.png😱😱

  2. maf115 Beiträge26. Januar 2012
    da könnten tatsächlich probleme mit der bank entstehen, die wollen eine klare situation mit dem bauland. es macht auch für euch sinn, das ganze vorab klar zu reglen.

    ihr habt aber auch die möglichkeit, die strasse zu eurer parzelle hinzu zu nehmen, und dann den anderen in form einer dienstbarkeit ein fuss- und fahrwegrecht zu gewähren.

    bei privaten zufahrtsstrassen muss eigentlich ohnehin kein strassenabstand zur strasse eingehalten werden, wie das bei einer gemeindestrasse der fall wäre. das hängt aber je nach kanton von der klassifizierung der zufahrtsstrasse ab. wohnen da weiter hinten noch 20 parteien oder geht es nur um 2?

    der einzuhaltende abstand des neuen hauses zur zufahrtsstrasse ist der selbe, egal ob die strasse auf eurer parzelle verläuft oder noch den eltern gehört. nötigenfalls kann auch gleichzeitig mit der abparzellierung ein näherbaurecht zur strasse eingetreagen werden (zur umgehung des grenzabstandes)