NENektus2 Beiträge13. Oktober 2009 · bearbeitet Guten Tag
Wenn eine Gründfläche gesetzlich als Freihaltezone deklariert ist, darf man diese Freihaltezone erheben?
Bsp. Eine Anhebung der Freihaltezone damit man eine Gebäudeerweiterung vornehmen kann.
diese Freihaltezone ist für die Öffentlichkeit bestimmt
..Wenn eine Gründfläche gesetzlich als Freihaltezone deklariert ist, darf man diese Freihaltezone erheben?
Was meinst Du mit "erheben"..? Anheben/Aufschütten oder "aufheben" im Sinne von umzonen..?
Bsp. Eine Anhebung der Freihaltezone damit man eine Gebäudeerweiterung vornehmen kann.
diese Freihaltezone ist für die Öffentlichkeit bestimmt
Das betreffende Land gehört Dir nicht? Wie kommst Du den darauf da was machen zu wollen?
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Grüssle
Arcuos