Ich spiele mit dem Gedanken, einen kleinen Anbau zu realisiere. Jetzt habe ich mal den Katasterplan studiert. Dort ist eine Baurechtslinie
eingezeichnet, welche mein angedachtes Projekt um 0,5m schmälern würde. Was genau bedeutet die Baurechtslinie ? Gibt es auch möglichkeiten, diese Baurechtslinie um 0,5m zu überbauen oder ist das immer die absolute Grenze ? Betrifft den Kanton ZH.
Da Du ja wegen dem Anbau-Gedanken wohl eh zum Bauamt müsstest, kläre dies mit den Linien doch einfach und verbindlich dort ab. Dann weisst Du auch genau, was diese bedeuten und ob hier eine Überbauung möglich wäre / erlaubt würde.
So wie du das beschreibst ist das eine Baulinie. Diese haben entlang Strassen die Funktion, den Strassenraum zu sichern. Ältere Baulinienpläne habe meist grössere Abstände vorgeschrieben, als mit den heutigen Baureglementen möglich. Heute betragen die Abstände zu Gemeindestrassen 3.00 m, zu Kantonsstrassen 4.00 m. (Könnte noch von Kanton zu Kanton variieren) Früher hat man 6.00 oder 8.00 vorgeschrieben.
Viele Baulinienpläne werden deshalb aufgehoben. Ich würde mich auch auf dem Bauamt informieren, was als für ein Plan ist und was alles möglich ist. Ev. Ist auch eine Aufhebung anzustreben.